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UNBEKANNT (KOBINET) Im vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), der vorige Woche veröffentlicht wurde, geht es zwar auch um einige Verbesserungen, aber doch primär um Leistungskürzungen und Leistungsbeschränkungen, auch wenn bei der Zieldefinition vollmundig immer wieder von der UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen wird. Wo bleibt der Aufschrei der im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände, frage ich mich seitdem. Kann es sein, dass das Stockholm-Syndrom die Behindertenverbände befallen hat? Dies fragt Dr. Sigrid Arnade in ihrem Kommentar für die kobinet-nachrichten.
Berlin (kobinet) Im vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), der vorige Woche veröffentlicht wurde, geht es zwar auch um einige Verbesserungen, aber doch primär um Leistungskürzungen und Leistungsbeschränkungen, auch wenn bei der Zieldefinition vollmundig immer wieder von der UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen wird. Wo bleibt der Aufschrei der im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände, frage ich mich seitdem. Kann es sein, dass das Stockholm-Syndrom die Behindertenverbände befallen hat?
Zur Erinnerung: Als Stockholm-Syndrom bezeichnet man das Phänomen der Solidarisierung von Geiseln mit ihren Geiselnehmern. Was hat das mit dem BTHG zu tun? Dazu ein Rückblick: In einem aufwändigen breit angelegten Beteiligungsprozess hatten Verbände des Deutschen Behindertenrates die Gelegenheit, ihre Positionen detailliert darzulegen. Massen von Papieren galt es durchzuarbeiten, sich in stundenlangen Telefonkonferenzen abzusprechen, tagelang in Gremien die Positionen darzulegen. Die vielschichtigen Themen wurden vom DBR professionell aufbereitet; die Positionspapiere dem BMAS zugeleitet.
Aber statt mit einem neuen Gesetz Teilhabechancen zu erweitern, ist der Entwurf für ein reines Spargesetz vorgelegt worden, das nicht nur den Kreis der Leistungsberechtigten einschränkt, sondern auch bei den Leistungen selbst kürzen will. Qualität oder gar Menschenrechte spielen dabei keine Rolle. Minimale Verbesserungen muss man mit der Lupe suchen.
Wäre dieser Entwurf ohne den breiten Beteiligungsprozess vorgelegt worden, dann wären sich die Behindertenverbände in ihrer strikten Ablehnung einig, da bin ich mir sicher. Aber statt sich über das Ablenkungsmanöver der Beteiligung zu ärgern und die für nichts und wieder nichts vergeudete Lebenszeit zu bedauern, halten die meisten Verbände trotz der vorgelegten ernüchternden Fakten daran fest, für ein gutes Teilhabegesetz eintreten zu wollen – frei nach dem Motto „da haben wir soviel Arbeit reingesteckt, das kann doch nicht umsonst gewesen sein.“
Hat das BMAS uns mit dem Beteiligungsprozess in Geiselhaft genommen, so dass wir uns mit der Regierung mehr solidarisieren als mit unseren Mitgliedern? Kolleginnen und Kollegen, vergesst die vergangenen zwei Jahre und werft einen unvoreingenommenen Blick auf den Entwurf. Dann kann unsere Botschaft an das BMAS doch nur lauten: „So nicht, nicht mit uns! Nehmt die wenigen vorgesehenen Verbesserungen und realisiert sie durch eine Änderung des SGB IX. Tretet den Rest in die Tonne!“