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Genau hinschauen – Inklusion im Koalitionsvertrag

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KARLSRUHE (KOBINET) Auch die Inklusion hat es auf Seite 33 in den grün-schwarzen Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg geschafft. "Inklusive Bildung stärken" ist die Überschrift. "Wir werden ganz genau hinschauen, ob das auch wirklich in den nächsten fünf Jahren geschieht", so Claudia Heizmann, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg Gemeinsam leben - gemeinsam lernen (LAG BW GLGL) als Reaktion auf die gestrige Veröffentlichung des grün-schwarzen Koalitionsvertrages für Baden-Württemberg.



Die LAG BW GLGL begrüßt, dass inklusive Bildungsangebote „auch unter Ressourcengesichtspunkten“ gleichberechtigt neben den Sonderschulen stehen. „Damit ist klargestellt, dass inklusive Klassen nicht länger schlechter ausgestattet werden dürfen als zum Beispiel die Außenklassen der Sonderschulen.“ Dass die Regierung, wie schon die grün-rote Vorgängerregierung, weiter das „Zwei-Pädagogen-Prinzip“ betont, „wo es fachlich sinnvoll und möglich ist“, ist aus LAG-Sicht irreführend. Weiterhin wird es in der Regel nur möglich sein, dass Sonderpädagogen stundenweise in inklusiven Klassen eingesetzt werden. „Es kommt darauf an, dass die allgemeinen Schulen inklusive Schulkonzepte entwickeln und sich zu ihrer eigenen Verantwortung für alle Kinder bekennen“, so Claudia Heizmann, „hier hätten wir uns mehr Klarheit und Ehrlichkeit gewünscht.“

Sprachlich nicht geglückt sei der Koalitionsvertrag bei der Formulierung, dass die Schulverwaltung inklusive Bildungsangebote „vorhält“. Sie müsse sie vielmehr entsprechend der Elternwünsche für die Kinder passgenau entwickeln. Denn darauf haben alle Kinder mit Behinderung einen gesetzlichen Anspruch, den der Koalitionsvertrag ebenfalls betont. Auch der Zusatz „ressourceneffizient“ sei irreführend, weil Inklusion in Baden-Württemberg unter keinem Ressorcenvorbehalt steht. Die Formulierungen im Schulgesetz dazu seien viel enger gefasst. „Es darf keine Inklusion nach Kassenlage geben“, betont Claudia Heizmann, „Kosten dürfen nicht gegen ein Menschenrecht ausgespielt werden“.

Völlig unzureichend sind für die LAG BW GLGL die Aussagen zur beruflichen Bildung. Hier ist lediglich von einer „verbesserten Durchlässigkeit“ der Systeme die Rede. Dringend nötig seien inklusive Angebote im Übergang in den Beruf, die bislang noch fehlen, betont die Organisation in einer Presseinformation zum Koalitionsvertrag.