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Bundestagsdebatte über Arbeit für behinderte Menschen

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) "Arbeit für Menschen mit Behinderung", lautet der Tagesordnungspunkt 7, der heute ab 15.25 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert wird. Im Anschluss an die 45-minütige Debatte stimmt der Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion mit der Forderung, Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren (18/5227, 18/8118), ab", heißt ea auf der Seite des Deutschen Bundestages.



Obwohl Anträge der Opposition sehr häufig von den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen abgelehnt werden, dürfte die heutige Bundestagsdebatte vor allem ein Vorgeschmack darauf sein, wie die weiteren Debatten im Deutechen Bundestag zu anstehenden behindertenpolitischen Themen, wie zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und zum Bundesteilhabegesetz, verlaufen könnten. Die Sitzung des Deutschen Bundestages wird im Live-Stream übertragen. Link zum Live-Stream der Bundestagsdebatte

„Die Abgeordneten kritisieren in der Vorlage, dass gute Arbeit für Behinderte mit zu hohen Hürden verbunden und deren Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch sei wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Auch bestehe erheblicher Aufklärungsbedarf bei den Unternehmen hinsichtlich bestehender Fördermöglichkeiten, schreibt die Linksfraktion. Sie fordert die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe, Verordnungen und Regelungen auf den Weg zu bringen, die einen Politikwechsel gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention einleiten, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Berufstätigkeit zu ermöglichen“, heißt es in der Ankündigung des Tagesordnungspunktes auf der Bundestagsseite.

Im Vorfeld der heutigen Debatte erklärte Kerstin Tack, die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, in einer Presseinformation u.a.: „Mit dem Bundesteilhabegesetz, dessen Gesetzentwurf in dieser Woche veröffentlicht wurde, will die SPD-Bundestagsfraktion die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern. Die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ist auf unserem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ein wichtiger Baustein. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Berufswünsche selbstbestimmt verwirklichen können. Darum muss ihnen der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt offen stehen und die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen sollte nicht vorprogrammiert sein. Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir jene Menschen mit Behinderungen, die gerne auf den ersten Arbeitsmarkt wollen, besser unterstützen und mehr passgenaue Beschäftigung in der freien Wirtschaft ermöglichen. Im vergangenen Jahr haben wir darum die finanzielle Stärkung von Integrationsprojekten beschlossen. Sie werden insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten. Sie gehören zum ersten Arbeitsmarkt und beschäftigen zugleich überdurchschnittlich viele Menschen mit Behinderungen. Nun freuen wir uns sehr über das Budget für Arbeit, das mit dem neuen Bundesteilhabegesetz kommen soll. Mit dem Budget für Arbeit können sowohl die Assistenzleistungen der Arbeitnehmer als auch die Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber dauerhaft finanziert werden. Individuelle Lösungen vor Ort in den Betrieben erfahren so eine wichtige Unterstützung.“

Für Ottmar Miles-Paul, der die Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz koordiniert, springt die Bundesregierung gerade beim Budget für Arbeit viel zu kurz. „Der geplante Anteil von 75 Prozent am Arbeitsentgelt und die zu niedrig angesetzte Deckelung der Kosten für das Budget für Arbeit, lassen das Budget für Arbeit eher zu einem Sparmodell verkommen, anstatt zu einem schlagkräftigen Instrument als Alternative für eine sozialversicherungspflichtige tariflich gebundene Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Aus einer guten Idee, die in Rheinland-Pfalz schon seit einigen Jahren praktiziert wird, bleibt ein wie in vielen anderen Bereichen des Referentenentwurfs des Bundesteilhabegesetzes kurz gesprungenes Reförmchen übrig, unter dessen Bedingungen einige Budgets für Arbeit so in Rheinland-Pfalz nicht mehr funktionieren würde, wie erste Rückmeldungen aus der Verwaltung belegen. Und dann können die Länder noch abweichende Regelungen zu den Bedingungen des Budgets für Arbeit treffen, die bei der derzeitigen Finanzlage der Träger der Eingliederungshilfe bestimmt sehr unwahrscheinlich nach oben gehen werden“, beklagt Ottmar Miles-Paul und fordert konkrete Nachbesserungen im Gesetzentwurf ein. Vor allem auch deshalb, weil der Bund durch die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Reihe von Ausgaben sparen und zusätzliche Steuer- sowie Sozialabgaben statt bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen verbuchen können. In Rheinland-Pfalz beträgt die Fördermöglichkeit des Budgets für Arbeit derzeit 70 Prozent der Gesamtkosten des Arbeitgebers, also des Arbeitgeberbruttos, das auch die von ihm gezahlten Sozialabgaben beinhaltet. Eine Deckelung besteht dort nicht.