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KASSEL (KOBINET) Am Tag nach dem 1. April sieht vieles leider wieder anders aus, wie es einem am Vortag Glauben gemacht wurde. Auch wenn sich die Redaktion der kobinet-nachrichten dieses Jahr mit Aprilscherzen zurückgehalten hat, haben die meisten unserer aufmerksame Leserinnen und Leser den gestrigen Aprilscherz mit den barrierefreien Abgeordnetenbüros und dem tollen Behindertengleichstellungsgesetz schnell erkannt.
So ist es heute am 2. April also wohl immer noch so, dass viele Wahlkreisbüros der Bundestagsabgeordneten, wahrscheinlich ähnlich wie diese von Europaabgeordneten, Landtagsabgeordneten oder kommunale Fraktionsbüros immer noch nicht barrierefrei sind, gechweige denn vorbildlich, wie gestern berichtet wurde. Und die Sondersitzung des Deutschen Bundestages über Ostern fand leider auch nicht statt, so dass es bisher nach wie vor keine Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit in Deutschland gibt. Dies kann allerdings eventuell durch eine gute Lobbyarbeit noch erreicht werden, denn Ende des Monats wird der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts abstimmen. Vorher findet noch eine Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss statt, so dass noch Überzeugungsarbeit geleistet wird.
Tja und die Hoffnung, die in den Leserbriefen geäußert wurde, dass die UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umgesetzt werden könnte, wird uns wohl auch noch lange beschäftigen. Der Kampf für Menschenrechte gleicht zuweilen dem Vorankommen einer Schnecke, wenn nicht ein gewaltiger Push aus der Bevölkerung und Politik kommt.