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BERLIN (KOBINET) Der Deutsche Bundestag berät heute zum ersten Mal über den Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer, erhofft sich davon weitere Schritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit.
„Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist seit 2002 in Kraft. Seine Überprüfung hat gezeigt, dass das Gesetz in der Praxis kaum Wirkung zeigt, weil es nicht konsequent angewendet wird. Die unionsgeführte Bundesregierung legt jetzt einen Gesetzentwurf vor, der zum Ziel hat, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und das BGG insgesamt zu modernisieren“, erklärte Uwe Schummer im Vorfeld der heutigen Debatte. Mit dem BGG habe sich der Bund vor 14 Jahren verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich Barrierefreiheit schrittweise umzusetzen. Die Bundesländer hätten mit ihren jeweiligen Landesgleichstellungsgesetzen nachgezogen. Jetzt werde das BGG an neue Zielgruppen und Standards angeglichen. „Angebote in Leichter Sprache gehen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernbeeinträchtigungen ein. Das Gesetz wird außerdem an die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist, angepasst“, erklärte Uwe Schummer.
Neu sei, dass auch Firmen, die vom Bund Drittmittel erhalten, an die Richtlinien des BGG gebunden sind. Damit wirke das Gesetz mittelbar in die Wirtschaft hinein. Die neue Bundesfachstelle für Barrierefreiheit solle unter anderem auch der Wirtschaft als Informations- und Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema zur Verfügung stehen. Eine neue Schlichtungsstelle solle bei Streitigkeiten zu tragfähigen Lösungen führen und somit langwierige Gerichtsverfahren vermeiden. Hiervon erwarte die Union langfristig positive Effekte für eine barrierefreie Gesellschaft.
„Was die Wirtschaft angeht, so setzt die Union auf das Prinzip der Freiwilligkeit: Wir wollen bei Unternehmen das Bewusstsein dafür schärfen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen auch Kunden sind. Verbände können über Zielvereinbarungen mit Unternehmen Veränderungen anstoßen. Auch die demografische Entwicklung wird ein Umdenken bei allen Dienstleistern bewirken. Diese werden ihre Produkte, Dienstleistungen oder Räumlichkeiten barrierefrei oder zumindest barrierearm gestalten müssen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen. Auch Kunden ohne Behinderung werden möglicherweise lieber zu barrierefreien Angeboten greifen, wenn sie die Wahl haben“, so Uwe Schummer.
Ein Alltag ohne Barrieren für Menschen mit Behinderungen setze einen gesellschaftlichen Wandel voraus. Der Bund gehe mit dem BGG mit gutem Beispiel voran. „Doch bauliche oder kommunikative Veränderungen allein werden nicht reichen, um das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu verbessern. Nicht Gesetze verändern Haltungen, sondern überzeugende Argumente und positive Beispiele“, so Uwe Schummer.
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat zur Stärkung der Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen und zur Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit einen konkreten Vorschlag für eine Änderung des Gesetzesentwurfs gemacht.
Link zum Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen