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Foto: Bundestag
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BERLIN (KOBINET) Am 1. Mai 2001 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene in Kraft getreten. Nach 15 Jahren bietet sich nun mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts die Chance, dieses Gesetz endlich weiterzuentwickeln. Am Donnerstag, 17. März, wird der Gesetzentwurf voraussichtlich von 10:30 - 12:00 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert.
Zum Tagesordnungspunkt 5 heißt es in der derzeitigen Tagesordnung für das Plenum des Deutschen Bundestages am 17. März:
„a)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts Drucksache 18/7824
b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Eine halb barrierefreie Gesellschaft reicht nicht aus – Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichten
Drucksache 18/…
c) Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Behindertengleichstellungsrecht mutig weiterentwickeln
Drucksache 18/…
(TOP 5, 01:25 Stunden)“
Die Debatte, die auch im Internet über das live-streaming-Angebot des Deutschen Bundestages verfolgt werden kann, bietet die Grundlage für die Anhörung und Beratung im Ausschuss im April, so dass das Gesetz voraussichtlich Ende April in Zweiter und Dritter Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird.
Die Behindertenverbände fordern von den Abgeordneten den Gesetzesentwurf dahingehend zu ändern, so dass auch privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dies wird vor allem von der CDU/CSU und der SPD bisher mit dem Verweis auf die Bewusstseinsbildung, Zielvereinbarungen bzw. spätere Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bzw. im European Disability Act abgelehnt.