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Bundesagentur für Arbeit fördert Peer Counseling Weiterbildung

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Foto: Persönliches Budget

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KASSEL (KOBINET) Die Bundesagentur für Arbeit fördert eine Weiterbildung zum Peer Counselor. Mit dieser Meldung weisen die Berater und Beraterinnen der Beratungshotline zum Persönlichen Budget auf den Abschluss einer besonderen Zielvereinbarung hin.

Bericht von Gunther Neumann

Bereits zuvor hatten Integrationsämter Förderbeiträge bewilligt, die zur Teilhabe an der sogenannten großen „Weiterbildung zum Peer Counselor / zur Peer Counselorin“ beantragt worden waren. Erstmals wurde nun auch von der Bundesanstalt für Arbeit die Weiterbildung in vollem Umfang, das heißt für 6 Ausbildungsmodule zu je vier Tagen über einen Zeitraum von insgesamt anderthalb Jahren, als förderungswürdige Maßnahme bewilligt.

Eine Frau mit Behinderung arbeitet in einer Beratungsstelle und hatte den Plan gefasst, sich zur Peer Counselorin weiterbilden zu lassen. Diese Weiterbildung wird vom Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) in Kassel nun zum 13. Mal angeboten. Obwohl die Maßnahme als „Weiterbildung“ bezeichnet wird, richtet sie sich ausdrücklich auch an behinderte Menschen, die keine fachspezifische Vorausbildung haben. Es ist also keine Ausbildung in einem Grundberuf notwendig. Deshalb ist es nicht selbstverständlich, dass die Agentur für Arbeit eine solche Maßnahme fördert.

Im Antrag auf ein Persönliches Budget gemäß § 17 SGB IX im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben wurden für die 6 Schulungsblöcke der Fortbildung zur Peer Counselorin durch das bifos insgesamt 2250 Euro bewilligt. Die Feststellung der einzelnen Bedarfe erfolgte aufgrund der Zielvereinbarung, die unterschrieben wurde. Gelder für die Maßnahmekosten, die Fachliteratur, für Einzel- und Gruppenberatung wurden bewilligt. Zusätzlich wurden im Rahmen der Vorschriften der Sozialgesetzbücher III und IX für eine Arbeitsassistenz Leistungen in Höhe von 2775 Euro bewilligt.

Uwe Frevert, Berater in den Bereichen Assistenz und Persönliches Budget im Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab Kassel) und Vorstandsmitglied der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), wertet dies als vollen Erfolg: „Es ist nicht nur die Freude über die gelungene Zielvereinbarung und darüber, dass wir von der Hotline zum Persönlichen Budget hier sehen konnten, wie die Lebens- und Arbeitssituation eines Menschen mit Behinderung zu verbessern ist. Es zeigt auch, dass die Weiterbildung zum Peer Counselor bzw. zur Peer Counselorin, die vom bifos angeboten wird, im Hinblick auf das hohe professionelle Niveau sogar von der Bundesanstalt für Arbeit anerkannt wird.“

Dieses professionelle Peer Counseling wird, so Uwe Frevert, bundesweit in den Zentren für selbstbestimmtes Leben (ZsL) angeboten. Die Beratungskräfte der Hotline zum Persönlichen Budget können hier weitere Informationen geben (Tel.: 0180 5 47 47 12, mit 14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Anrufe über Mobilfunk sind nicht möglich).

Augenblicklich plant das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) in Kassel bereits die 14. Weiterbildung zum Peer Counselor. Die Termine sind bereits beschlossen worden und werden demnächst auf der Homepage vom bifos bekanntgegeben.