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Fiktiver Bescheid an Abgeordnete in Sachen Assistenz

Briefe an Bundestagsabgeordnete
Briefe an Bundestagsabgeordnete
Foto: Constantin Grosch

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Briefe an Bundestagsabgeordnete
Foto: Constantin Grosch

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Briefe an Bundestagsabgeordnete
Foto: Constantin Grosch

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Briefe an Bundestagsabgeordnete
Foto: Constantin Grosch

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Briefe an Bundestagsabgeordnete
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Foto: Constantin Grosch

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Briefe an Bundestagsabgeordnete
Foto: Constantin Grosch

BERLIN (KOBINET) Was es bedeuten würde, wenn Bundestagsabgeordnete, die in ihrer Tätigkeit auch Assistenz nutzen, mit behinderten AssistenznutzerInnen gleichgestellt würden, hat Constantin Grosch in einem fiktiven Bescheid an eine Reihe von Bundestagsabgeordneten deutlich gemacht. Denn diesen würden dann nach den derzeitigen Regelungen nur 2.600 Euro an Ersparnissen bleiben und sie müssten ein Großteil ihres Einkommens abgeben.



Bescheid an die Bundestagsabgeordneten

Unter dem Betreff „Neufestsetzung Ihrer Abgeordnetenentschädigung zum 01.07.2016“ schrieb Constantin Grosch in einem fiktiven Bescheid der Bundestagsverwaltung folgendes an die Bundestagsabgeordneten:

„Sehr geehrter Herr Abgeordneter …,
durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 11.02.2014 wird eine Neufestsetzung Ihrer Abgeordnetenentschädigung nötig. Gem. § 11 Abs. 4 erfolgt dies erstmalig zum 01.07.2016. Ihre monatliche Entschädigung steigt gem. dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex um 4,8 %. Neben den monatlichen Beiträgen zur Pflegeversicherung i.H.v. 26,13 € müssen wir Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass Ihnen zusätzlich 58.579,92 € Ihres jährlichen Einkommens abgezogen werden. Darüber hinaus weise ich Sie freundlichst auf Ihre Verpflichtung zum Einsatz Ihres gesamten Vermögens oberhalb von 2.600,00 € hin. Das Einkommen und Vermögen Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin muss ebenfalls berücksichtigt werden. Bitte teilen Sie uns also umgehend deren Einkünfte und Vermögen mit. Gemeinsam dürfen Sie ein maximales Vermögen i.H.v. 3.214 € besitzen. Diese Regelung ergibt sich daraus, dass Sie zur Ausübung Ihrer Abgeordnetentätigkeit Assistenz nutzen und mit behinderten Menschen, die Unterstützung nach dem Elften Kapitel SGB XII benötigen, gleichgestellt werden.“

Text zur Erklärung des Sachverhalts

Zur Erklärung schrieb Constantin Grosch auf der Rückseite des Briefes: „mittlerweile unterstützen fast 300.000 Menschen die von mir initiierte Petition für ein Recht auf Sparen und für ein gutes Teilhabegesetz. Damit wenden sich diese Menschen zusammen mit mir gegen die der­zeitigen Regelungen, wonach behinderte Menschen nicht mehr als 2.600 Euro sparen dürfen, wenn sie Assistenz und Hilfen, die sie aufgrund ihrer Behinderung dringend brauchen, bekommen wollen. Wir werden so systematisch arm gehalten und können unser Leben lang nicht für Anschaffungen, Altersvorsorge, Urlaub, Fahrzeuge, Umbauten, etc. sparen. Zudem müssen wir noch einen hohen Anteil unseres Einkommens für diese Leistungen bezahlen und unsere Partnerinnen und Partner werden, unabhängig davon, ob sie eine eigene Behinderung haben, mit dem gleichen Regeln herangezogen. Liebe macht hier also sprichwörtlich arm.

Da Sie als Abgeordnete/r sicherlich genauso wie ich wissen, wie wichtig eine gute Assistenz ist, und diese MitarbeiterInnen zum Glück für Ihre Arbeit als Abgeordnete vom Staat finanziert bekommen, gehe ich davon aus, dass Sie Verständnis für meine Situation haben. Um Ihnen vor Augen zu führen, was es für Sie konkret bedeuten würde, wenn der Deutsche Bundestag im Rahmen der anstehenden Reform des Bundesteilhabegesetzes eine Gleichstellung behinderter Menschen mit assistenznutzenden Abgeordneten analog der derzeitigen gesetzlichen Regelungen für die Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege beschließen würde, füge ich Ihnen in der Anlage einen fiktiven Bescheid des Deutschen Bundestages an.

Wenn Sie, wie ich, geschockt sind, was Ihnen von Ihrer Arbeit bleibt bzw. welche Perspektiven auf dieser Basis für Ihr berufliches und privates Leben bleiben würden, dann geht es Ihnen wie mir und vielen anderen behinderten Menschen. Bedenken Sie: Wer einen durchschnittlichen Verdienst hat, kann überhaupt nichts sparen. Betroffen sind übrigens auch viele Menschen, die im Laufe ihres Lebens behindert werden, so dass sie auf Eingliederungshilfen bzw. Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII zur Bewältigung ihres Alltags angewiesen sind. Sie, Ihre PartnerInnen und Familien müssen nicht nur einen Schicksalsschlag bewältigen, sondern werden gleichzeitig systematisch arm gemacht.

Im Vertrauen darauf, dass Sie nicht nur meine Situation als Student mit einer Behinderung verstehen, der auf ein gleichberechtigtes Leben und auf eine Arbeit hofft, die sich auch finanziell lohnt, verbleibe ich in der Hoffnung, dass Sie sich mit mir und den vielen anderen solidarisieren und sich im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes für die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen einsetzen. Auf eine mutmachende Antwort hoffend, bedanke ich mich bereits im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Constantin Grosch.“

Constantin Grosch setzt sich mit seiner Petition für ein Recht auf Sparen und ein gutes Bundesteilhabegesetz bei change.org für die vollständige Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Hilfen für behinderte Menschen ein.

Link zur Petition, die mittlerweile über 291.000 UnterstützerInnen hat