Foto: Rolf Barthel
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BERLIN (KOBINET) Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Unfällen vor, die sich in Bussen und Bahnen bei der Mitnahme von Personen mit einem E-Scooter zugetragen haben. Das teilte heute der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe mit. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Verkehrsunternehmen bundesweit Verbote ausgesprochen haben, hatte der Abgeordnete eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
„Natürlich kann man immer Gefahren aufzeigen, aber die gibt es sicherlich auch bei Rollatoren, Kinderwagen, schweren Koffern oder Fahrrädern. Verbieten geht immer ganz schnell. Auch ohne statistische Grundlage zu Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Mitnahme von Personen mit einem E-Scooter kam es bundesweit zu Verboten. Ich kann gut verstehen, dass sich die Betroffenen benachteiligt fühlen“, ärgert sich Hubert Hüppe.
Hoffnung setzen Hubert Hüppe und die Betroffenen nun in das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein. Neben dem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde festgestellt, dass kein sachlicher Grund für das pauschale Verbot gegeben sei und die vorgetragenen Sicherheitsbedenken den Beförderungsausschluss von allen E-Scootern nicht rechtfertige. „Verkehrsbetriebe müssen bald wieder die Möglichkeit schaffen, Menschen, die auf eine E-Scooter angewiesen sind, am ÖPNV teilhaben zu lassen“, hofft Hüppe.