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Budgets für Arbeit befürwortet

Reichstagskuppel in Berlin
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BERLIN (KOBINET) Die bundesweite Einführung von Budgets für Arbeit kann zu mehr Inklusion beitragen. Darin waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales geladenen Experten einig. Gegenstand der Anhörung war der Antrag der Linksfraktion „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen".

Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, erklärte heute: „In Hinblick auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz hat die Bundesregierung nun noch einmal Gelegenheit bestehende Lücken zu schließen und tatsächlich Regelungen für eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu schaffen.“ Mit dem Bundesteilhabegesetz, das zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, will die SPD-Bundestagsfraktion die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessern, betonte deren behindertenpolitische Sprecherin Kerstin Tack.

Alle behindertenpolitischen Arbeitsmarktmaßnahmen der Bundesregierung stehen unter dem Motto: Es darf nichts kosten und die Unternehmen dürfen nicht belastet werden. Das stellte die Sachverständige Silvia Helbig vom Deutschen Gewerkschaftsbund fest. „So ist Inklusion auf dem Arbeitsmarkt nicht zu erreichen. Inklusion braucht Investition. Strukturen müssen geändert werden, Barrieren müssen fallen und wir brauchen einen Rechtsanspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz“, meint Katrin Werner.

Barbara Vieweg von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben, unterstützte die Forderungen des Antrags der Linken. Sie unterstrich die Bedeutung der Arbeitsassistenz und Arbeitsplatzausstattung. In der Praxis würden Menschen mit Behinderungen die benötigten Unterstützungsleistungen häufig nicht bewilligt weil Gelder fehlten. Daher befürwortete Frau Vieweg die steuerliche Finanzierung von Arbeitsassistenz sowie von dauerhafter Berufsbegleitung. Außerdem machte sie auf die prekären Arbeitsbedingungen vieler Assistenzkräfte aufmerksam und bekräftigte die Forderung nach einem aus Steuermitteln finanzierten Mindestlohn.

„Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderungen ist etwa doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Zugleich nimmt die Zahl der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen außerhalb des ersten Arbeitsmarktes seit Jahren zu“, so Kerstin Tack in ihrer Pressemitteilung. „Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt spielt jedoch eine wichtige Rolle für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft. Mit dem Bundesteilhabegesetz wollen wir darum flexiblere Übergänge zwischen den Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen.“

Tack legt große Hoffnung in das geplante Budget für Arbeit, mit dem Assistenzleistungen der Arbeitnehmer und Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber bedarfsorientiert und dauerhaft finanziert werden sollen. Ein inklusiver Arbeitsmarkt brauche allerdings auch einen Bewusstseinswandel und Mut bei den Arbeitgebern. Die Schwerbehindertenvertretungen benötigten bessere Ressourcen und stärkere Rechte, um ihre Beteiligungsmöglichkeiten wirksam ausschöpfen zu können.