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Hilfe für ehemalige Heimkinder

Corinna Rüffer
Corinna Rüffer
Foto: Bundestagsfraktion der Grünen

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Corinna Rüffer
Foto: Bundestagsfraktion der Grünen

BERLIN (KOBINET) Gerechte Anerkennung jetzt hat die behindertenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion heute gefordert vor der zweiten Anhörung mit Betroffenen für die Einrichtung eines Hilfesystems für Menschen aus Behindertenheimen und Psychiatrien morgen in Berlin. Corinna Rüffer kritisierte die Vorschläge von Bund, Ländern und Kirchen für ein Hilfesystem als nicht ausreichend: "Es kann nicht sein, dass Menschen, die in Behindertenheimen und Psychiatrien Leid und Unrecht erfahren haben, geringere finanzielle Leistungen erhalten als Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Beide Opfergruppen müssen gleichgestellt werden!"



Laut Beschluss der 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz soll aber die Anerkennungsleistung in Form der einmaligen Geldpauschale für Betroffene aus Behindertenheimen und Psychiatrien lediglich 9.000 Euro betragen. Aus den bestehenden Fonds Heimerziehung West und Ost erhalten Anspruchsberechtigte dagegen bis zu 10.000 Euro.

Noch massiver sind nach derzeitigem Stand die Unterschiede bei der Anerkennung nicht abgeführter Rentenzahlung: Für die „Zwangsarbeit“, die die Betroffenen in Behindertenheimen und Psychiatrien in der Regel leisten mussten, sollen maximal 5.000 Euro Rentenersatzleistungen gewährt werden. Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen haben für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge dagegen für jeden gearbeiteten Monat 300 Euro Rentenersatzleistungen erhalten. Durchschnittlich wurden hier 6.000 Euro gezahlt, im Einzelfall bis zu 25.000 Euro.

Es sei ein Skandal, wenn die Arbeit, die behinderte und psychisch kranke Menschen leisten mussten, weniger geschätzt und geringer ausgeglichen werde. Zudem müsse das Zeitfenster für Betroffene aus den West-Bundesländern auf 1980 ausgeweitet werden.

Derzeit ist – analog zu den bestehenden Fonds – vorgesehen, dass Betroffene aus den alten Ländern nur antragsberechtigt sind, wenn sie zwischen 1949 bis 1975 in Behindertenheimen und Psychiatrien waren. Die Reformen der Heimerziehung in der Behindertenhilfe und in den Psychiatrien haben aber frühestens ab 1980 gegriffen.