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Erste barrierefreie Tourismusangebote Hessen zertifiziert

Wappen Hessen
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Foto: Public Domain

WIESBADEN (KOBINET) Das Kasseler Hotel Deutscher Hof, der rollstuhlgeeignete Reisebus des Friedrichsdorfer Unternehmens Sack sowie die Touristen-Büros von Darmstadt und Frankfurt sind die ersten hessischen Träger des Zertifikats "Reisen für Alle" für barrierefreie Tourismusangebote. Dies teilte der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir mit.



„Die Nachfrage nach solchen Angeboten wird in den kommenden Jahren steigen – wer jetzt die Voraussetzungen schafft, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil. Um einen Anstoß zu geben, haben wir für die ersten 50 Betriebe die Zertifizierungskosten übernommen“, erklärte Tarek Al-Wazir.

Bundeseinheitliches Klassifizierungssystem

Das bundeseinheitliche Klassifizierungssystem verlangt, das in den jeweiligen Betrieben besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Darüber hinaus ist es sehr differenziert: So wurde das Hotel Deutscher Hof als teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung zertifiziert, die Darmstädter Tourist Information im Luisencenter darüber hinaus auch als barrierefrei für Rollstuhlfahrer. Die Tourist Information im Hauptbahnhof Frankfurt ist sogar für Menschen mit Gehbehinderung, für Rollstuhlfahrer, für Menschen mit Hörbehinderung, teilweise auch für für Blinde und Sehbehinderte barrierefrei. Der rollstuhlgeeignete Bus aus Friedrichsdorf wurde zertifiziert, weil das Unternehmen mit detaillierten Informationen jedem Fahrgast ermöglicht, im Voraus zu erkennen, ob seine speziellen Bedürfnisse erfüllt sind, heißt es aus dem hessischen Wirtschaftsministerium.

Im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums hat die Hessen Agentur die Einführung und Koordinierung der Kennzeichnungen übernommen und einen entsprechenden Lizenzvertrag mit dem Deutschen Seminar für Tourismus unterzeichnet. Das Kennzeichnungssystem ist in Kooperation mit den Behindertenverbänden entstanden und soll Menschen mit Behinderungen eine Entscheidungshilfe bei der Urlaubsplanung bieten.

Barrierefreiheit gesetzlich festschreiben

So lobenswert und mühsam es sei, verlässliche Informationen über barrierefrei zugängliche und nutzbare Angebote zu schaffen, umso wichtiger ist es nach Ansicht des Behindertenverbandes Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), dass endlich gesetzlich festgeschrieben wird, dass Anbieter öffentlicher Dienstleistungen und Produkte zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. „Statt die Energie und das Geld darauf zu verwenden, mühsam barrierefreie Angebote zu suchen und zu zertifizieren, sollten sich die verschiedenen Akteure angesichts der derzeitigen Beratungen für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts auf Bundesebene dafür stark machen, dass Barrierefreiheit endlich auch für private Anbieter gesetzlich gefordert und festgeschrieben wird“, erklärte Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Energieaufwändigen Trostpflästerchen und Beschäftigungstherapien für die Verbände mit der mühsamen Identifizierung weniger barrierefreier Angebote müssten endlich klare gesetzliche Regelungen folgern. Alles andere sei mittelalterlich und habe nichts mit einer an der Behindertenrechtskonvention orientierten Menschenrechtspolitik zu tun, kritisiert der Behindertenrechtler. Ende April werden die Bundestagsabgeordneten voraussichtlich über die Reform des Behindertengleichstellungsrechts abstimmen.