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Verpflichtung zur Barrierefreiheit muss auch für Private gelten

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BERLIN (KOBINET) Bei der Reform des Behindertengleichstellungsrechts müssen die privaten Rechtsträger, die Angebote für die Allgemeinheit bereitstellen, gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Diese Forderung erhob die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) als Reaktion auf den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts.



„Barrierefreiheit muss endlich auch in Deutschland zum Standard werden und darf nicht nur, wie bisher von der Bundesregierung geplant, für staatliche Institutionen gelten. Die vielen privaten Anbieter von öffentlich zugänglichen Dienstleistungen und Produkten müssen ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Denn es kann nicht sein, dass täglich gerade dort, wo behinderte und ältere Menschen darauf angewiesen sind, immer noch Barrieren bestehen und neu aufgebaut werden. Sei es beim Einkauf beim Bäcker um die Ecke, der Zugang zu Bildungsangeboten oder die barrierefreie Zugänglichkeit von Internetseiten, die Regierungskoalition muss hier endlich Standards für eine Zukunft ohne Barrieren setzen“, erklärte Dr. Sigrid Arnade, die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).

Aufgrund der bisherigen Weigerung der Bundesregierung, private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten in die nun auf den Weg gebrachte Reform des Behindertengleichstellungsrechts aufzunehmen, hat der Verband beschlossen, eine Kampagne für die Einbeziehung privater Anbieter zu starten und die Bundestagsabgeordneten mit den vielfältigen Diskriminierungen zu konfrontieren, mit denen behinderte Menschen in Deutschland zu kämpfen haben. „Wir werden die Zeit bis zum Sommer und zur geplanten Verabschiedung des Gesetzes nutzen und deutlich machen, dass an Barrierefreiheit kein Unternehmen zugrunde geht, sondern sich im Gegenteil wirtschaftliche Vorteile ergeben“, erklärte Uwe Frevert vom Vorstand der ISL.