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Bundesbehindertengleichstellungsgesetz im Kabinett

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Foto: omp

BERLIN (KOBINET) Nach zwei Jahren intensiver Diskussionen über die behindertenpolitischen Reformen der schwarz-roten Regierungskoalition auf Bundesebene in diesem Jahr, wird es nun konkret. Diese Woche will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts auf Bundesebene beschließen und damit dem Deutschen Bundestag zur Debatte und Entscheidung weiterleiten.

„Am nächsten Mittwoch wird es konkret, was die Bundesregierung in Sachen Behindertenpolitik wirklich erreichen will“, so kommentierte Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 die Ankündigung, dass für diese Woche der Reformvorschlag für das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz im Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Was bei der Anhörung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales schon deutlich wurde, dürfte sich wahrscheinlich auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung widerspiegeln, der diese Woche verabschiedet wird. Nämlich, dass sich die Bundesregierung keine Regelungen für die verbindliche Schaffung von Barrierefreiheit im privaten Bereich festschreiben will. Geschäfte, Anbieter von Dienstleistungen und Produkten werden also auch weiterhin behinderte Menschen diskriminieren dürfen, ohne dass es dagegen irgendeine gesetzliche Ahndungsmöglichkeit gibt, kritisierte das NETZWERK ARTIKEL 3 bei ihrer Mitgliederversammlung am Donnerstag in Berlin. Man darf also gespannt sein, was diese Woche vonseiten des Bundeskabinetts auf den Tisch kommt.