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Asylbewerber mangelhaft untergebracht

Corinna Rüffer
Corinna Rüffer
Foto: Bundestagsfraktion der Grünen

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Corinna Rüffer
Foto: Bundestagsfraktion der Grünen

UNBEKANNT (KOBINET) Die mangelhafte Unterbringung behinderter Asylbewerber verstößt gegen Recht in der Europäischen Union. Das kritisierte heute die behindertenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Corinna Rüffer, zum Versäumnis der Bundesregierung, eine entsprechende EU-Aufnahmerichtlinie umzusetzen. "Für behinderte Asylbewerberinnen und -bewerber ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe kurzfristig oft die einzige Möglichkeit, eine angemessene Unterbringung und Versorgung zu bekommen. Sie haben aber keinen Anspruch darauf. Das verstößt gegen EU-Recht", so die Bundestagsabgeordnete.



„Für behinderte Asylbewerberinnen und -bewerber ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe kurzfristig oft die einzige Möglichkeit, eine angemessene Unterbringung und Versorgung zu bekommen. Sie haben aber keinen Anspruch darauf. Das verstößt gegen EU-Recht“, so die Bundestagsabgeordnete. „Trotzdem weist die Bundesregierung jede Zuständigkeit von sich. Zudem gibt es aus ihrer Sicht gar keine bundesrechtlichen Hindernisse, die Betroffenen in Einrichtungen der Behindertenhilfe unterzubringen – wie sie mir in der Fragestunde vor Weihnachten erklärte.“

Mit der Realität habe das nichts zu tun, betonte Rüffer in ihrer Pressemitteilung: Viele Betreiber von Einrichtungen der Behindertenhilfe würden gerne behinderte Asylbewerberinnen und -bewerber aufnehmen. Das scheitert aber oft, weil die Kommunen die Kosten nicht übernehmen. Denn Asylbewerberinnen und ‑bewerber haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII.

Die Bundesregierung müsse endlich die EU-Aufnahmerichtlinie konsequent in deutsches Recht umsetzen, fordert die behindertenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion: Diese sieht unter anderem für behinderte Flüchtlinge einen Anspruch auf angemessenen Wohnraum, eine die Benachteiligung ausgleichende medizinische Behandlung und nötige medizinische Hilfsmittel vor.

„Eigentlich hätte eine Gesetzesänderung schon zum 21. Juli 2015 erfolgen müssen“, meint Rüffer. „Doch der Bundesregierung fehlt offensichtlich jegliches Problembewusstsein.“