Foto: Rolf Barthel
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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Ilja Seifert ist es leid, immer wieder vertröstet zu werden. "Die Bundesregierung soll endlich einen diskutablen Entwurf für das versprochene Teilhabe-Gesetz vorlegen", fordert der Berliner Behindertenaktivist heute auf seiner Facebook-Seite. Wenn er – aus (landtags)wahltaktischen Erwägungen – weiter zurückgehalten werde, nähre das seine Befürchtungen, dass er "wenig Substanz haben wird".
Seifert sei es auch leid, immer wieder besänftigt und auf kleine Schrittchen verwiesen zu werden: Was Menschen mit Behinderungen verlangen, sind weder fromme Wünsche noch unverschämte Maximalforderungen, sondern menschenrechtliche Ansprüche. Volle und wirksame Teilhabeermöglichung erfordert den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Ohne Wenn und Aber. Das heißt: Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit a l l e r Leistungen. Nicht nur die Erhöhung der Freigrenzen für einige „Eingliederungshilfen“.
Volle und wirksame Teilhabeermöglichung erfordert, so Seifert, überall umfassende Barrierefreiheit. Auch im zivilgesellschaftlichen Bereich. Das heißt: Es genügt bei weitem nicht, im Behindertengleichstellungsgesetz die seit 2002 bestehende (und in der Praxis häufig unterlaufene) Pflicht zur Schaffung von Barrierefreiheit in Bundesbehörden zu erneuern.
· Wir brauchen ein sanktionsbewehrtes Verbot der Errichtung neuer Barrieren im baulichen und kommunikativen Bereich. Es soll innovative, phantasievolle und originelle Lösungen ermöglichen und die Einbeziehung von Expertinnen und Experten in eigener Sache stimulieren.
· Wir brauchen parallel dazu ein langfristig angelegtes, wirtschaftsförderndes Investitionsprogramm zur Beseitigung bestehender Barrieren im baulichen und kommunikativen Bereich. Dabei darf Denkmalschutz nicht höher bewertet werden als die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen.
· Wo umfassende Barrierefreiheit (momentan noch) nicht herstellbar sein sollte, sind durch angemessene Vorkehrungen individuelle Lösungen vorzusehen.
„Ich bin es leid, noch immer mehr oder weniger als Bittsteller um Almosen betteln zu müssen. Recht gilt für alle, also für jede und jeden Einzelnen. Oder es ist kein Recht. Sowohl aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 1 und Art. 3) als auch aus menschenrechtlichen Vereinbarungen (insbesondere der Behindertenrechtskonvention) leiten sich verbindliche Ansprüche ab“, betont Seifert in seiner persönlichen Erklärung.




