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Foto: Irina Tischer
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BERLIN (KOBINET) Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Referenten-Entwurf für ein neues Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bleibt hinter den Erwartungen behinderter Menschen zurück. Das kritisiert die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich der heutigen Anhörung im Ministerium. Deren Bundesvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt, erklärte: „Wir brauchen nicht nur Absichtserklärungen, sondern konkrete Rechte für Menschen mit Behinderung, sonst erreichen wir nie unser Ziel einer barrierefreien Umwelt!“
Grund für die Unzufriedenheit ist, dass das Gesetz zu großen Teilen sehr schwammig bleibt. Es enthält viele Finanzierungsvorbehalte, Ermessensspielräume und unbestimmte Rechtsbegriffe. Zudem ist es unterblieben, die Privatwirtschaft mehr in die Verantwortung zu nehmen. Der Entwurf verpflichtet vorrangig Träger öffentlicher Gewalt und Sozialleistungsträger und bezieht Unternehmen nur in sehr begrenztem Rahmen ein. Doch auch Wirtschaftsakteure sollten ihre Güter, Dienstleistungen und Informationen Schritt für Schritt barrierefrei anbieten müssen. Sonst wird sich die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung niemals ändern.
Es bedarf weiterhin dringend der Verankerung eines Disability Mainstreamings, eines gesetzgeberischen Gesamtplans. Alle Fachgesetze müssen systematisch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention überarbeitet werden; die Verwaltungsstrukturen müssen die Umsetzung der menschenrechtlichen Standards und Prinzipien garantieren. Die konkreten Leerstellen und Forderungen hat die Lebenshilfe in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung herausgearbeitet. Diese ist unter www.lebenshilfe.de (Rubrik: Stellungnahmen) zu finden.