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RHEINSBERG (KOBINET)
RHEINSBERG (KOBINET) Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen war das Thema der Fachtagung des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) unter dem Motto "Kommunale Aktionspläne", die von der Aktion Mensch gefördert wurde. Rund 70 TeilnehmerInnen trafen sich dazu vom 19. bis 21. November im brandenburgischen Rheinsberg.
In Arbeitsgruppen, Fachvorträgen und im Erfahrungsaustausch untereinander wurde der momentane Stand kommunaler Aktionspläne analysiert. Dabei flossen auch die Ergebnisse zweier vorgeschalteter Workshops, in denen rechtliche Grundlagen vermittelt und Ideen für die Gestaltung von Aktionsplänen gesammelt wurden, mit ein. Moderiert wurde die Fachtagung von Maik Nothnagel, Gesundheits – und Sozialpolitischer Referent des BSK, heißt es in eimem Bericht des BSK.
„Es ist richtig und wichtig, dass der BSK mit den kommunalen Akteuren vor Ort ins Gespräch geht“, betonte Ramona Schumann, Bürgermeisterin von Pattensen in Niedersachsen. In ihrem Vortrag präsentierte sie die Aktivitäten in ihrer Stadt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Mein Ziel war es, den Teilnehmern damit Input für ihre Arbeit zu geben und sie zu motivieren, gemeinsam mit den kommunalen Entscheidungsträgern Lösungen für Barrierefreiheit und Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu erarbeiten“, sagte Ramona Schumann.
Welche konkreten Maßnahmen dabei von den verschiedenen kommunalen Gremien, also Gemeinderat, Stadtrat, Verbandsgemeinderat oder Kreistag in Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden und -beauftragten erwartet werden, wurde in einem Workshop skizziert. Einigkeit bestand darin, dass eine Bewusstseinsbildung für die Rechte und Ansprüche von Menschen mit Behinderung die Voraussetzung für die Planerstellung und demzufolge die schrittweise Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein muss. Inhaltlich sollen die Aktionspläne entsprechend den Handlungsfeldern der UN-Behindertenrechtskonvention aufgebaut sein, wobei der jeweilige Ist-Stand in den verschiedenen Kommunen zunächst ermittelt werden muss. Die Aufklärung und Einbindung der Öffentlichkeit von Beginn an ist von großer Bedeutung und hat maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis, wurde in den Arbeitsgruppen angemerkt.
Klar definiert wurde auch, dass Mobilität eine Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Dazu gehört eine barrierefreie Infrastruktur, zu der auch der Öffentliche Personennahverkehr gehört. Um jedoch die ersten Schritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit zu beschreiten, ist nach einem Entwurf aus Schleswig Holstein, zunächst die barrierefreie Infrastruktur zu ermitteln, um diese dann zu beschreiben, katalogisieren und anschließend zu publizieren. Eine Möglichkeit, diesen Forderungen nach einer Meldepflicht über die Zugänglichkeit nach Artikel 9, Abs.1 a. der UN-BRK, Nachdruck zu verleihen, wäre die Sanktionierung bei ausbleibender Rückmeldung. Diese Bestandsaufnahme könnte über ein Bußgeld und etwaige Schadenersatzansprüche in einer Landesverordnung verbindlich geregelt werden, heißt es vonseiten des BSK.
Damit die Aktionspläne tatsächlich im Alltag der Menschen mit Behinderungen in ihren Kommunen ankommen, müssen diese im Wortlaut den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen und sie müssen „haushaltsrelevant“ sein, das heißt, nur wenn die Maßnahmen in den entsprechenden Haushaltstiteln im Haushalt der Gemeinden finanziell untersetzt sind, werden sie das auch erfüllen. Weitere Bereiche, die in einem Musteraktionsplan enthalten sein müssen sind nach Ansicht des BSK: Mobilität und Beförderung, Arbeit und Beschäftigung, Kultur und Freizeit, Wohnen und Versorgung (Infrastruktur und Dienstleistungen) und Barrierefreiheit.




