Foto: Hessischer Landtag
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WIESBADEN (KOBINET)
WIESBADEN (KOBINET) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag will mit der Reform des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung warten, bis das Bundesteilhabegesetz auf Bundesebene verabschiedet ist. Dies erklärte Sigrid Erfurth, die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion nach einer Anhörung zu einem Gesetzentwurf der SPD, die in Hessen in der Opposition ist.
„Das Bundesteilhabegesetz wird eine Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention enthalten, das ist richtig und wichtig. Bevor wir aber in den Ländern unterschiedliche Rechtslagen schaffen, sollten wir auf die bundesgesetzliche Regelung warten. Sie ist für Mitte 2016 angekündigt. Sonst müssten wir nächstes Jahr nochmals das Gesetz ändern. Das schafft rechtliche Unsicherheit bei den Betroffenen“, so Sigrid Erfurth. Sie verweist zudem darauf, dass der Entwurf der SPD einige Unstimmigkeiten aufweise. „Anscheinend weiß die SPD nichts vom Inklusionsbeirat, der im Juli 2015 erstmals zusammentrat. Sonst würde sie nicht einen zusätzlichen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderung schaffen wollen. Hier hat die Landesregierung bereits gehandelt. Der Aufbau einer Doppelstruktur würde den Menschen mit Behinderung nichts nützen. Dennoch lieferte die Anhörung viele sachliche Hinweise, die wir bei einer Gesetzesnovelle nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes entsprechend prüfen werden.“




