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Foto: ForseA e.V.
MüNCHENBERNSDORF (KOBINET)
MüNCHENBERNSDORF (KOBINET) wenn diese von Amts wegen an Menschen mit Behinderungen begangen werden. Zu diesem Schluss kommt ForseA e.V. in einer Mitteilung. Hintergrund ist der dreimalige Versuch des Bundesverbandes, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) davon zu überzeugen, dass der Machtmissbrauch seitens vieler Kostenträger gegenüber Antragstellern strafbare Handlungen darstellen. Das Ministerium sieht dies nicht und verweist sich ungerecht behandelt Fühlende auf den sozialgerichtlichen Instanzenweg.
In den Schreiben an das BMJV hat ForseA anhand mehrerer Beispiele aufgezeigt, dass geltende Gesetze, aber auch Grundrechte von Kostenträgerseite oftmals missachtet werden. Kobinet-Redakteur Gerhard Bartz sprach darüber mit dem stellvertretenden ForseA-Vorsitzenden Alexander Hübner.
kobinet: Ist es denn wirklich so schlimm?
Hübner: Es ist schlimm. Behinderte Menschen, die sich hilfesuchend an Behörden wenden, stehen längst mit dem Rücken an der Wand. Denn bis zu diesem Zeitpunkt wirkte die Abschreckung. Dann müssen sie oft erfahren, dass sie es mit einer trainierten Abwehrmaschinierie zu tun bekommen. Diese Notlagen sind den Behörden bekannt, gleichwohl wird in der Mehrzahl der Fälle auf Zeit gespielt. Einfache Budgets im Sinne des § 14 SGB IX gibt es nie, der Verhandlungsbedarf eines Kostenträgers kann sich über Monate hinziehen. Wohlbemerkt, Monate, in denen der Antragsteller mit seiner Not alleine gelassen wird. Irgendwann genehmigt man dann einen Teil des beantragten Volumens und erklärt dazu, entweder dies oder gar nichts. Wenn man ablehnt, geht der Verhandlungsmarathon einfach weiter. Kostenträger haben vor allem eines: Zeit.
kobinet: Warum ist das so?
Hübner: Ganz einfach. kaum ein Antragsteller hat die nötigen Mittel oder den Kredit, damit er seine Not selbst überbrücken könnte. Somit wird er von der Behörde so lange in seiner Notlage festgehalten, bis er mürbe genug ist, auf Teile seines Bedarfes zu verzichten. Das ist gängige Praxis, das erlebe ich und unsere Beraterinnen und Berater täglich.
kobinet: Und das ist nicht strafbar?
Hübner: Nach Ansicht des Bundesministeriums nicht. Wir hätten ja den gesamten Instanzenweg und, wenn es dann immer noch klemmt, die Verfassungsbeschwerde.
kobinet: Was soll derweil mit dem Menschen in seiner Notlage geschehen?
Hübner: Auf diese Frage gab das Ministerium keine Antwort, das scheint die Justiz nicht zu interessieren. Kein Mensch in einer solchen Notlage kann diese Zeit überstehen, ohne Schaden zu nehmen oder in einer Behindertenanstalt zu landen. Dies wird behördlicherseits sehenden Auges in Kauf genommen. Und das ist nach Ansicht von ForseA strafbar. Wenn beispielsweise eine Behörde kraft der ihr verliehenen staatlichen Macht nötigt, dann ist das eine Nötigung in einem besonders schweren Fall (§ 240 Absatz 4 Nummer 3 Strafgesetzbuch). Allerdings muss man eine Staatsanwaltschaft finden, die sich dieser Ansicht anschließt. Das ist nicht einfach und hat schließlich zum Schriftverkehr mit dem Justizministerium geführt.
kobinet: Der aber nichts gebracht hat.
Hübner: Behinderte Menschen mit Assistenzbedarf brauchen ganz einfach den Schutz der Politik. Diese hat im Jahre 1994 den Absatz 3 unserer Verfassung um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ erweitert. Geändert hat sich dadurch gar nichts. Obwohl das Bundesverfassungsgericht seit 1997 in ständiger Wiederholung mit geringen Abweichungen bestätigt: „Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen.“ (beispielsweise BVerfGE 10.10.2014 Az.: 1 BvR 856/13)
kobinet: Diese zitierte Beschwerde wurde aber vom Gericht abgelehnt
Hübner: Stimmt, das macht aber nichts, denn es lag nach Ansicht des Gerichts keine Verletzung des Artikels 3 vor. Das Gericht schrieb sogar in diesem Beschluss, dass nicht viel gefehlt hat und die Beschwerde wäre erfolgreich gewesen. Aber das „Defizit“ in der Diskriminierung ging nicht zu Lasten der Interpretation. Denn das Gericht hat trotz Ablehnung der Beschwerde seine Interpretation wiederholt.
kobinet: Was kann man jetzt mit dieser anfangen?
Hübner: Der Artikel 3 ist ein Grundrecht. Und Grundrechte binden nach Artikel 1 Absatz 3 Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
kobinet: Was bedeutet das?
Hübner: Von Behörden, die auf unsere Verfassung verpflichtet sind, müssen Gesetze, welche den Artikel 3 nach Definition des Gerichts verletzen, neu interpretiert werden. Die Wegnahme von Einkommen und Vermögen ist eine Diskriminierung. Die Freiheitseinschränkung durch Versagung des beantragten Bedarfes ist unter dem selben Gesichtspunkt zu werten. Niemand beantragt nicht benötigte Leistungen. Dieser von den Kostenträgern immer wieder vorgetragene Generalverdacht ist Unsinn.
kobinet: Rechnen Sie mit einem fairen Teilhabegesetz?
Hübner: Ob es fair wird? Hoffentlich! Wir vertrauen darauf, dass der Gesetzgeber kein Gesetz vorlegen wird, das den Artikel 4 der Behindertenrechtskonvention verletzt. Wir arbeiten derzeit an einem Papier, das alle Gesetze auflistet, die nach unserer Ansicht den Artikel 3 GG verletzen. Es sind nicht wenig. Diese veralteten Gesetze müssen auf den neuesten Stand gebracht werden. Ob dies beispielsweise im SGB XII möglich ist, mal sehen. Auf jeden Fall muss eine Assistenzleistung für Menschen mit Behinderung kommen. Die bisherigen Einsortierungen unserer Hilfen in Pflege, Eingliederung, Haushalt etc. durch die Sozialämter hatte Lotteriecharakter. Behinderte Menschen mit Hilfebedarf brauchen Assistenz, nicht mehr, nicht weniger.
kobinet: Mit was rechnen Sie nun in diesem Herbst?
Hübner: Ich rechne damit, dass die Politik endlich begreift, dass sie keine Wohltaten zu verteilen hat, sondern ihr 2009 gegebenes Versprechen an die behinderten Bürgerinnen und Bürger einlösen muss. Wir fordern die faire Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Für ein weiteres Zögern gibt es keine Begründung mehr.
kobinet: Wir danken Ihnen für das Gespräch.




