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UNBEKANNT (KOBINET) Am 17. und 18. September 2015 fand in Salzburg unter reger Teilnahme die heurige Klausur des österreichischen Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern statt. Man erfuhr unter anderem, dass bisher 45 Klagen im Gleichstellungsbereich in Österreich durchgeführt wurden und auch wie der Weg von der Beratung durch eine Mitgliedsorganisation hin zu einer Klage Schritt für Schritt funktioniert.
Wie üblich war die Veranstaltung wieder zweigeteilt. Am ersten Tag wurde ausführlich dargestellt, was der Klagsverband in der täglichen Arbeit macht. (Siehe Fotos)
Man erfuhr unter anderem, dass bisher 45 Klagen im Gleichstellungsbereich in Österreich durchgeführt wurden und auch wie der Weg von der Beratung durch eine Mitgliedsorganisation hin zu einer Klage Schritt für Schritt funktioniert.
Individualbeschwerde an den UN-Ausschuss
Das beherrschende Thema des zweiten Tages waren Individualbeschwerden im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Österreich im Jahr 2008 ratifiziert hat.
„Neben der periodischen Kontrolle der Vertragsstaaten mittels Staatenberichtsverfahren haben die internationalen Konventionen noch ein verbindendes Element: in sogenannten Zusatz- oder Fakultativprotokollen ist die Möglichkeit der Individualbeschwerde festgeschrieben“,informierte kürzlich der Klagsverband in einem Artikel.
Bisher wurden aus Österreich folgende Individualbeschwerden eingebracht:
- Gerhard Fechter wegen nicht barrierefreier Fahrgastinformationen – (Schlichtung, Bericht, Ergebnis)
- Simon Bacher und der Weg zum Haus – (Bericht)
Diese Beschwerden wurden im Detail vorgestellt und auch das UN-Verfahren und die Erfahrungen damit ausführlich erklärt.
Klagsverband hat schon 42 Mitgliedsorganisationen
Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wurde 2004 von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, HOSI Wien und ZARA gegründet und hat österreichweit 42 Mitgliedsorganisationen.