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Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Martin Marquard
Martin Marquard
Foto: Rolf Barthel

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Martin Marquard
Foto: Rolf Barthel

BERLIN (KOBINET) Bei der Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes "Wirtschaft und Menschenrechte" müssen die Rechte behinderter Menschen im Arbeitsleben umfassend berücksichtigt werden. Dies forderte Martin Marquard, Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) für Barrierefreiheit im Rahmen einer Anhörung im Außenministerium, berichtet heute der Behindertenverband. In diesem Aktionsplan, der bis März 2016 fertiggestellt sein soll, geht es um die Umsetzung der UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat einstimmig beschlossen worden sind.



Bei der Anhörung der Bundesregierung sollten Praxisbeispiele und insbesondere die Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen im Arbeits- und Wirtschaftsleben in Deutschland im Mittelpunkt stehen. Dazu benannte Marquard in seinem Statement drei typische Bereiche, in denen Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden: die hohe Arbeitslosigkeit mit dem eher wirkungslosen Instrument der Ausgleichsabgabe, eine unzureichende Arbeitsstättenverordnung und das Abdrängen von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Behindertenwerkstätten.

„Das Thema Menschenrechtsverletzungen gegenüber Menschen mit Behinderungen in der Wirtschaft wurde zwar von einigen am Rande erwähnt, aber nicht ausgeführt. Es spielte im Grunde keine Rolle“, berichtet Marquard. „Mein Statement wurde zwar wohlwollend aufgenommen, blieb in der weiteren Diskussion jedoch unberücksichtigt, wobei die Arbeitgeberseite auch durchweg meinte, es sei in Deutschland alles in Ordnung und es gäbe keinen weiteren Regelungsbedarf. Mein Eindruck war, dass das Thema Menschen mit Behinderungen von den meisten wohl gar nicht als menschenrechtsrelevant verstanden wurde.“

Deshalb werde sich die ISL, so Marquard, auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Menschenrechtslage von Menschen mit Behinderungen im Wirtschafts- und Arbeitsleben im Nationalen Aktionsplan ausdrücklich zu behandeln ist. Sein Ziel: „Schaffung eines offenen und inklusiven Arbeitsmarktes, auf dem jeder Mensch eine Chance hat.“