Menu Close
Hinweis: Dieser Beitrag wurde von der alten Website importiert und gegebenenfalls vorhandene Kommentare wurden nicht übernommen. Sie können den Original-Beitrag mitsamt der Kommentare in unserem Archiv einsehen: Link

Bundesregierung kennt keine Wahlrechtsausschlüsse

Katrin Werner
Katrin Werner
Foto: Irina Tischer

320w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1024/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/Q4c2MHNEsSnJlXdaW5FYpki3L89DywI0zAgRGmPqZvbuOf17jeoTKU6BxthV.jpg"/>
Katrin Werner
Foto: Irina Tischer

1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/Q4c2MHNEsSnJlXdaW5FYpki3L89DywI0zAgRGmPqZvbuOf17jeoTKU6BxthV.jpg"/>
Katrin Werner
Foto: Irina Tischer

1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/Q4c2MHNEsSnJlXdaW5FYpki3L89DywI0zAgRGmPqZvbuOf17jeoTKU6BxthV.jpg"/>
Katrin Werner
Foto: Irina Tischer

1280w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1536/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/Q4c2MHNEsSnJlXdaW5FYpki3L89DywI0zAgRGmPqZvbuOf17jeoTKU6BxthV.jpg"/>
Katrin Werner
Foto: Irina Tischer

1536w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1920/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/Q4c2MHNEsSnJlXdaW5FYpki3L89DywI0zAgRGmPqZvbuOf17jeoTKU6BxthV.jpg"/>
Katrin Werner
Foto: Irina Tischer

1920w" sizes="(max-width: 320px) 320px, (max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px, (max-width: 1536px) 1536px, (max-width: 1920px) 1920px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/Q4c2MHNEsSnJlXdaW5FYpki3L89DywI0zAgRGmPqZvbuOf17jeoTKU6BxthV.jpg"/>
Katrin Werner
Foto: Irina Tischer

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Die behindertenpolitische Sprecherin der Linken Fraktion im deutschen Bundestag stellt aufgrund einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion fest, dass laut Bundesregierung das deutsche Recht keine Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen kennt. Diese Aussage der Bundesregierung sei unerträglich, da sie nichts mit der Realität zu tun habe.



„In Deutschland sind Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung in allen Angelegenheiten stehen oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie dürfen weder selbst wählen, noch sich zur Wahl stellen. Das betrifft auch viele Menschen mit Behinderungen. Die Bundesregierung sieht darin unverständlicherweise keinen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention“, so Katrin Werner mit Blick auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen“.

„Alle Menschen haben das Recht gleichberechtigt mit anderen am politischen und öffentlichen Leben teilzuhaben. Wenn sie daran gehindert werden, müssen wir das ändern. So steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Wahlrecht ist fundamental für unsere demokratische Gesellschaft. Wenn Menschen mit Behinderungen nicht in der Lage sind dieses Recht selbstbestimmt auszuführen, dann müssen wir das durch persönliche Assistenz und durch die barrierefreie Gestaltung des Wahlverfahrens ändern. Die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse muss endlich durch die CDU/CSU-SPD-Koalition vorgenommen werden“, erklärte Katrin Werner. Die Bundesregierung verstecke sich hinter einer Studie zum Thema, die sie in Auftrag gegeben hat, und deren Ergebnis sie für Anfang 2016 erwartet. Diese Hinhalte-Taktik sei laut Katrin Werner nicht hinzunehmen. Menschen mit Behinderung würden in unserer Gesellschaft diskriminiert, damit müsse endlich Schluss sein.