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Bessere Verträge für Wissenschaftler

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: Irina Tischer

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Verena Bentele
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Foto: Irina Tischer

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Das Bundeskabinett hat diese Woche einen Gesetzentwurf beschlossen, um das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ändern (1. WissZeitVGÄndG). „Es ist höchste Zeit, dass die arbeitsvertraglichen Bedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit und ohne Behinderungen verbessert werden. Dabei ist es uns gelungen, im Gesetzentwurf erstmals eine Regelung für behinderte und chronisch kranke Menschen einzufügen. Die zulässige Befristungsdauer für Arbeitsverträge des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll sich zukünftig bei Vorliegen einer Behinderung oder einer schweren chronischen Erkrankung verlängern", sagte Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.



„Mir sind Beispiele bekannt von Wissenschaftlern mit Behinderungen, die aufgrund längerer Krankheitszeiten ihre Forschung nicht innerhalb der Vertragszeit abschließen konnten. In diesen Fällen soll es nun möglich sein, die Vertragszeit um bis zu zwei Jahren zu verlängern und damit einen ganz klaren Nachteilsausgleich für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Behinderungen zu ermöglichen“, so Bentele weiter.

Die Beauftragte hält es mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention für erforderlich, dass Menschen mit Behinderung in allen Bereichen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht wird. Das gilt natürlich auch für das wichtige Feld der Wissenschaft. Um den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken, müssen die Potenziale und Perspektiven aller wissenschaftlich Tätigen genutzt werden, ob mit oder ohne Behinderungen. Die jetzt beschlossene Regelung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg dorthin.