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Bundeseinheitliche Lösung für Blindengeld angemahnt

Symbol: Mensch mit Blindenstock
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Foto: domain public

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BERLIN/POTSDAM (KOBINET)

BERLIN/POTSDAM (KOBINET) Das Kabinett der rot-roten Koalition in Brandenburg hat zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren eine Erhöhung des Landespflegegeldes beschlossen. Laut der Entscheidung vom vergangenen Dienstag soll die Unterstützung für blinde Menschen in Brandenburg bis zum Jahr 2018 um 30 Prozent steigen – von 266 auf 345,80 Euro. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband sieht dies zwar als Schritt in die richtige Richtung, mahnt aber eine bundesweit einheitliche Lösung für das Blindengeld an.



„Das ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Renate Reymann, Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Entscheidung des Kabinetts in Brandenburg. „Leider wird jedoch der Betrag von 654 Euro, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, auch nach dieser Erhöhung nicht annähernd erreicht.“ Der DBSV fordert deshalb weiter angemessene Leistungen und gleiche Lebensbedingungen für blinde Menschen in ganz Deutschland. „Es ändert nichts am Problem, wenn Brandenburg nun die rote Laterne bei den Blindengeldleistungen an Thüringen abgeben wird. Wir fordern, dass Bund und Länder im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes endlich eine bundesweit einheitliche, gerechte Lösung schaffen“, betont Renate Reymann.

Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter „Nachteilsausgleich“. Es wird gebraucht, um Ausgaben zu begleichen, die aufgrund der Behinderung entstehen, wie zum Beispiel um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen. Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich.

Mehr Informationen zu den Unterschieden beim Blindengeld gibt’s unter www.blindengeld.dbsv.org