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Umsetzung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes

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STUTTGART (KOBINET)

STUTTGART (KOBINET) Die Umsetzung des am 1. Januar 2015 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) befindet sich in vollem Gange. Wichtige Meilensteine seien bereits umgesetzt, erklärte die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter. So seien die neu eingerichteten Besuchskommissionen bereits bestellt, die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen auf Kreisebene mitten in der Vorbereitung, das Melderegister in Betrieb und die unabhängige Ombudsstelle auf Landesebene mit einer Volljuristin besetzt.



„Mit diesen neuen Strukturen schaffen wir optimale Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und gemeindenahe psychiatrische Versorgung in Baden-Württemberg“, erklärte Katrin Altpeter.

Besuchskommissionen und IBB-Stellen

Die Mitglieder der Besuchskommissionen zur Überprüfung der Qualität in anerkannten stationären psychiatrischen Einrichtungen werden im kommenden Monat zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Insgesamt wird es in Baden-Württemberg vier Besuchskommissionen geben (jeweils eine pro Regierungsbezirk), die 34 Einrichtungen zu besuchen haben. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Ärzteschaft und der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, der Pflege, der Justiz, Vertretungen der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen auf Kreisebene (IBB-Stellen), der Angehörigen psychisch kranker Menschen sowie der Psychiatrie-Erfahrenen. Die Besuchskommissionen werden die psychiatrischen Einrichtungen mindestens alle drei Jahre besuchen und daraufhin überprüfen, ob die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben erfüllt werden, heißt es vonseiden des baden-württembergischen Sozialministeriums.

Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen), die von den Stadt- und Landkreisen eingerichtet werden sollen, seien in Vorbereitung. Sie sollen als Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige zwischen psychiatrischen Einrichtungen und Betroffenen vermitteln und allgemeine Informationen über wohnortnahe Hilfs- und Unterstützungsangebote erteilen. Das Sozialministerium unterstützt den Aufbau der IBB-Stellen, indem es den Stadt- und Landkreisen als Ansprechpartner zur Verfügung steht und Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitglieder der IBB-Stellen vorbereitet.

Unabhängige Ombudsstelle auf Landesebene: Arbeit aufgenommen

Die im Gesetz verankerte unabhängige Ombudsstelle auf Landesebene wurde schon zum 1. Juni 2015 mit einer Volljuristin besetzt und hat ihre Arbeit aufgenommen. Sie berät die IBB-Stellen, insbesondere bei komplexen Fragestellungen, die auf Kreisebene nicht geklärt werden können. Die Ombudsstelle ist nicht an Weisungen gebunden, sodass nach Ansicht der Sozialministerin gewährleistet ist, dass sie die IBB-Stellen fachlich unabhängig beraten kann. Mindestens einmal in der Legislaturperiode berichtet die Ombudsstelle dem Landtag über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit.

Melderegister

Eine weitere Neuerung des PsychKHG in Baden-Württemberg ist das Melderegister, in dem Unterbringungsmaßnahmen und freiheitsentziehende Zwangsmaßnahmen landesweit und in anonymisierter Form erfasst werden. Die Kliniken wurden über ihre Verpflichtung zur Erfassung der Maßnahmen und die Umsetzungsmodalitäten in diesem Jahr informiert. Spätestens zum kommenden Jahr wird dann ein Meldeportal eingerichtet, über das die Kliniken die Daten direkt übermitteln können.

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