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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben, soziale Kontakte aufrecht erhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen können, werden entsprechende Angebote zur Unterstützung im Alltag künftig besonders gefördert. Das sieht das zweite Pflegestärkungsgesetz vor. Wie die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e. V. (BdSAD) heute weiter mitteilt, bekommt damit die Tätigkeit der rund 800 nach dem "Plöner Modell" ausgebildeten und qualifizierten Senioren-Assistenten einen angemessenen Stellenwert bei der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen.
„Speziell die in der BdSAD organisierten Mitglieder werden schon jetzt den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht, der hohe Qualitätsstandards und Qualifikationen für eine professionelle Berufsausübung auf diesem sensiblen Gebiet einfordert“, sagt Sigrid Zimmer, Vorsitzende des Berufsverbandes.
Im neuen Gesetz werden die bisherigen „niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote“ künftig unter dem neuen Oberbegriff der „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ zusammengefasst. Je nach Ausrichtung der Angebote kann es sich dabei um „Betreuungsangebote“ (z. B. Einzelbetreuung), „Angebote zur Entlastung von Pflegenden“ oder „Angebote zur Entlastung im Alltag“ handeln. Dabei wird ausdrücklich „eine die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten stärkende und stabilisierende Alltagsbegleitung“ angestrebt sowie „die Erbringung von Dienstleistungen, organisatorischen Hilfestellungen und andere geeignete Maßnahmen“ einbezogen – „also genau jene Ausbildungs- und Tätigkeitsschwerpunkte, die auch bisher schon durch qualifizierte Senioren-Assistenten vollumfänglich abgedeckt werden“, so Zimmer.




