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10 Millionen für Einrichtungen und ambulante Angebote

Katrin Altpeter
Katrin Altpeter
Foto: Sozialministerium Ba-Wü

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Katrin Altpeter
Foto: Sozialministerium Ba-Wü

STUTTGART (KOBINET)

STUTTGART (KOBINET) Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter hat 9,7 Millionen Euro für Bauvorhaben an Behinderteneinrichtungen in Baden-Württemberg freigegeben. Mit dem Geld aus Haushaltsmitteln des Landes und Ausgleichsabgabemitteln können über 20 Maßnahmen verwirklicht werden, um das Angebot an gemeindenahen Wohnformen auszubauen und in Wohnheimen und Werkstätten im Land Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen.



Insgesamt stehen in diesem Jahr für das in mehreren Tranchen ausgezahlte Förderprogramm rund 20,5 Millionen Euro zur Verfügung. „Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben ebenso selbstbestimmt gestalten können wie Menschen ohne Behinderungen. Deshalb stellen wir erneut viel Geld zur Verfügung, um ein landesweites, qualitativ und quantitativ hochwertiges Netz an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die Einbeziehung in die Gemeinschaft zu erleichtern“, erklärte die Ministerin.

Die jetzt geförderten 23 Wohn- und Werkstattprojekte liegen in den Stadt- und Landkreisen Stuttgart (3), Esslingen (3), Hohenlohekreis (2), Calw, Freudenstadt, Ravensburg (2), Sigmaringen (2), Schwäbisch Hall (2), Ostalbkreis (2), Karlsruhe, Rastatt, Lörrach, Reutlingen und Rems-Murr-Kreis. Für diese Projekte werden rund 4,6 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 5,1 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel kommen von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.

Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass der Schwerpunkt der Behindertenhilfe seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 auf Selbstbestimmung und Teilhabe liegt. Auch Menschen mit Behinderungen haben in unserer Gesellschaft ein Wunsch- und Wahlrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.

Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens habe das Land bereits einige weitreichende Schritte zu seiner Umsetzung unternommen. Sie sind eingeflossen in den im Juni 2015 vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan listet etwa 230 Maßnahmenvorschläge in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung auf, mit denen die Landesregierung die Inklusion fördern will.