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Service der Deutschen Bahn

Broschüre der DB-Tochter
Broschüre der DB-Tochter
Foto: Arriva

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Broschüre der DB-Tochter
Foto: Arriva

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Broschüre der DB-Tochter
Foto: Arriva

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Foto: Arriva

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Broschüre der DB-Tochter
Foto: Arriva

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Der Mobilitätsservice der Deutschen Bahn hat im Jahr 2014 rund 580.000 Hilfeleistungen organisiert. Das erfuhr kobinet jetzt auf Nachfrage zu einer Nachricht vom 25. Juli 2015 (Bahnhofspersonal verweigert Rollstuhlfahrerin Hilfe) nach einem Bericht des Österreichischen Rundfunks (ORF). "Seit vielen Jahren legt die Deutsche Bahn ein großes Augenmerk auf die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen mit dem Ziel, Reisenden wo immer möglich, eine selbstbestimmte Mobilität zu gewährleisten. Mobilitätseingeschränkte Reisende erhalten am Bahnhof nach Voranmeldung und soweit möglich auch spontan Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen durch Servicemitarbeiter", so ein Sprecher der Bahn gegenüber kobinet. In ihrem Blog für ZEIT ONLINE ging Christiane Link ausführlich auf den kritischen Radiobericht ein und nannte als positives Beispiel Arriva Trains Wales, ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn.



In ihrem Blog für ZEIT ONLINE ging Christiane Link ausführlich auf den kritischen Radiobericht ein und nannte als positives Beispiel Arriva Trains Wales, ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn. „Wenn im Vorhinein gebucht (…), bieten wir Assistenz an allen unseren Bahnhöfen mit Personal so lange Züge dort planmäßig halten“, zitiert die Journalistin und diplomierte Politologin aus einer Broschüre der DB-Tochter. Und selbst für Bahnhöfe, die nicht barrierefrei sind oder kein Personal haben, gibt es eine Lösung: Arriva zahlt den barrierefreien Transfer zum nächstgelegenen barrierefreien Bahnhof, beispielsweise mit einem barrierefreien Taxi.

Das britische Recht verpflichtet Verkehrsunternehmen offensichtlich besser als einschlägige Bestimmungen in Deutschland, Belange behinderter Menschen durchzusetzen. Christiane Link, die seit 2006 in London lebte und nun in Wien aktiv ist, weiß das aus eigener Erfahrung einer Kundin im Rollstuhl.

„An unbesetzten Bahnhöfen wird Personal hinzugezogen bei Bedarf oder der Transfer zum anderen Bahnhof bezahlt“, so Christiane Link heute gegenüber kobinet. „Das ist keine Arriva-Regelung, sondern gilt für alle.“ Ablehnen wie in Deutschland, das gehe sicher nicht. Es sei denn die Deutsche Bahn möchte mitteilen, dass sie sich nicht an britische Gesetze hält.