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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Zum Vorschlag von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, die Ausgleichsabgabe von derzeit im Schnitt rund 2.000 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz auf rund 4.000 Euro im Jahr anzuheben, erklärte heute Verena Bentele, dass es grundsätzlich eine gute Initiative ist, um langfristig mehr Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschem wertete dies als positives Signal für die anstehenden Abstimmungen zum Bundesteilhabegesetz.
Das Geld aus der Ausgleichsabgabe der Firmen kommt der Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, beispielsweise in Form von Lohnkostenzuschüssen, technischen Arbeitshilfen, Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen und Arbeitsassistenz zugute. „Wenn der Finanzminister wesentliche sozialpolitische Projekte für Menschen mit Behinderungen in dieser Legislatur in Angriff nimmt, so freut mich das. Eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe wäre ein wichtiger Schritt in Richtung der Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen am ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen.“
Die Forderung nach der Erhöhung einer Ausgleichsabgabe dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ebenfalls Finanzmittel benötigt werden, um das neue Bundesteilhabegesetz zu finanzieren, betonte Bentele. Ein selbstbestimmtes Leben zu führen bedeute, dass Menschen mit Behinderung unabhängig beraten werden, Assistenzleistungen in Anspruch nehmen können und dass sie nicht nur 2.600 Euro ihres Einkommens- und Vermögens behalten dürfen. Hierfür seien Mittel nötig, die nicht aus dem Topf der Ausgleichsabgabe kommen können.
Verena Bentele wertet die Aussage des Bundesfinanzministers dennoch als Signal, das im Koalitionsvertrag verabredete neue Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen nun konkret umzusetzen: „Ich freue mich über das positive Signal, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzubringen, und hoffe auf weitere konstruktive Vorschläge des Finanzministers. Der Vorschlag kann nicht die alleinige Lösung sein und darf keine ‚Augenwischerei‘ werden!“




