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HANNOVER (KOBINET)
HANNOVER (KOBINET) Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat sich heute im Landtag für die Existenzgrundlagen der Werkstätten eingesetzt. Aus ihrer Rede „Sicherung der Existenzgrundlagen von Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren Einrichtungen“ dokumentiert kobinet nachfolgend einen Auszug.
„Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Das bedeutet insbesondere auch die Teilhabe am Arbeitsleben.
Aus diesem Grund begrüßt die Landesregierung die parlamentarische Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen zur Sicherung der Existenzgrundlagen von Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren Einrichtungen ausdrücklich.
Sie ist aus meiner Sicht wichtig und richtig, damit auch künftig Werkstätten die Chance haben, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben in unterschiedlichen Bereichen zu ermöglichen.
Die Werkstätten bieten Menschen, die wegen der Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können eine angemessene Beschäftigung. Sie fördern zudem den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Um dieses wichtige Ziel zu erreichen, stellen die Werkstätten ein breites Angebot an verschiedenen Arbeitsplätzen zur Verfügung, einschließlich ausgelagerter Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Mit diesem differenzierten Angebot tragen sie der Art und Schwere der Behinderung, aber auch der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit sowie der Eignung und Neigung der Menschen Rechnung.
In den verschiedenen Arbeitsbereichen der Werkstätten finden sich analog zur klassischen Erwerbswirtschaft sowohl Bereiche, in denen produziert wird, als auch Bereiche in denen Dienstleistungen erbracht werden wie beispielsweise in der Garten- und Landschaftspflege oder der Gastronomie. In weiteren Bereichen werden Handelsgeschäfte, z. B. die sogenannten CAP-Märkte oder der Feinkostverkauf z.B. in den Samocca-Bistros.
Beide Bereiche – Dienstleistungen und Handelsgeschäfte – entsprechen der Realität des Arbeitsmarktes. Es ist daher aus meiner Sicht unverzichtbar, dass die Menschen in den Werkstätten Möglichkeiten haben, sich in diesen verschiedenen Tätigkeiten auszuprobieren. Denn nur so können Neigungen und Stärken festgestellt sowie vorhandene Fähigkeiten weiter ausgebaut werden.
Es wäre daher fatal, wenn Dienstleistungs- oder Handelsbereiche von Werkstätten, die ja den Zielsetzungen der Teilhabe voll entsprechen, weil sie eben Dienstleistungen in direktem Kontakt mit der ganz alltäglichen Kundschaft anbieten, aufgrund einer höheren Besteuerung geschlossen werden müssten.
Von Menschen mit Behinderung betriebene Geschäfte und Bistros – optische Zeugen der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung – dürfen nicht aus unserem Straßenbild verschwinden.
Meiner Ansicht nach ist es daher zwingend erforderlich, dass das überholte Bild der Werkstätten, das dem Umsatzsteuergesetz bzw. dem Umsatzsteueranwendungserlass offensichtlich zu Grunde liegt, korrigiert wird.
Die Ausweitung des steuerlichen Nachteilsausgleiches auch auf Dienstleistungen und Handelsgeschäfte von Werkstätten ist aus meiner Sicht unerlässlich.“




