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AMBERG (KOBINET)
AMBERG (KOBINET) Bei ihrer Vollversammlung befassten sich die Bayerischen Bezirke letzte Woche in Amberg auch mit dem Bundesteilhabegesetz und damit verbundenen Reformen der Eingliederungshilfe. Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, betonte dass nach Überzeugung der Bezirke ein Mensch mit Behinderung in Zukunft kein Fall mehr für die Sozialhilfe sein darf. Zudem plädieren die Bezirke für die Einführung eines Bundesteilhabegeldes.
Vielmehr müsse es, wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, darum gehen, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, mit dessen Hilfe sie in der Gesellschaft integriert seien. Zudem, so Mederer, müsse ein Bundesteilhabegesetz zu einer deutlichen Entlastung der Kommunen bei den Ausgaben der Eingliederungshilfe beitragen. Um die Forderungen und Positionen der Bezirke zum Bundesteilhabegesetz noch einmal zu bekräftigen, verabschiedete die Vollversammlung ein Eckpunkte-Papier.
„Die Bayerischen Bezirke bekräftigen deshalb ihre Forderung, dass die vorgesehene Entlastung der Kommunen im Umfang von 5 Mrd. € jährlich entsprechend der Belastung durch die Kosten der Eingliederungshilfe erfolgen muss“, heißt es beispielsweise im Eckpunkte-Papier, in dem am Ende gefordert wird: „Die bayerischen Bezirke fordern eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe zu einem Drittel. Die Verteilung der zugesagten Entlastung in Höhe von 5 Mrd. jährlich muss entsprechend der Belastung durch die Kosten der Eingliederungshilfe erfolgen. Dazu ist ein Bundesteilhabegeld als neue Leistung gemäß dem Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe einzuführen.“
Link zum Positionspapier der bayerischen Bezirke




