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UNBEKANNT (KOBINET) Von den zurzeit 2.762.000 Arbeitslosen in Deutschland haben 6,5 Prozent eine Schwerbehinderung. Für diese Personengruppe gestaltet sich der Zugang zum Arbeitsmarkt oft deutlich schwieriger als für Menschen ohne Behinderungen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen außerhalb des ersten Arbeitsmarktes seit Jahren zu. Anlässlich einer Fachveranstaltung in Berlin unterstreicht heute die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack die Notwendigkeit, sich den Herausforderungen an einen inklusiven Arbeitsmarkt zu stellen.
„Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention braucht mehr passgenaue und personenzentrierte Arbeitsplätze mit möglichst vielen Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen. Eine wichtige Rolle spielen dabei Integrationsbetriebe. Dort arbeiten deutschlandweit mehr als 22.000 Beschäftigte, von denen etwa die Hälfte mit einer Behinderung lebt. In den kommenden drei Jahren soll der Ausbau der Integrationsbetriebe darum mit jeweils 50 Mio. € aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Integrationsbetriebe beschäftigen dauerhaft einen Anteil von 25 bis 50 Prozent Menschen mit Behinderungen, die bei Bedarf arbeitsbegleitend betreut werden. Die Betriebe gehören zum ersten Arbeitsmarkt und bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nach Tariflohn an.
Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wird in dieser Legislaturperiode zudem angestrebt das bisher nur in einzelnen Bundesländern modellhaft erprobte Budget für Arbeit bundesweit einzuführen, um individuelle Lösungen besser zu ermöglichen.
Da eine inklusive Arbeitswelt die Anstrengungen aller Beteiligten braucht, ist es eine gute Entwicklung, dass Arbeitgeber zunehmend die Chancen und Potentiale von Auszubildenden und Mitarbeitenden mit Behinderungen in den Vordergrund rücken. Trotzdem gibt es noch 37.500 Unternehmen, die Ausgleichsabgabe zahlen müssen, weil sie gar keine schwerbehinderten Mitarbeitenden beschäftigen. Arbeitgeber müssen weiter zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen ermutigt werden und die notwendige Unterstützung erhalten, um vorhandene Förderstrukturen zu nutzen.
Um die Sonderwelten auf dem Arbeitsmarkt zu verringern, ist ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen eine wichtige Voraussetzung. Der Nationale Bildungsbericht hat gezeigt, dass sich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit jeder Bildungsstufe verringert. Darum ist es gut, dass die Instrumente zur Förderung beruflicher Bildung Anfang des Jahres im Rahmen der Allianz zur Aus- und Weiterbildung um die Möglichkeit der assistierten Ausbildung erweitert wurden.