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Fünfte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie verabschieden

Wappen der EU
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Foto: Public Domain

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MAINZ (KOBINET) Der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch machte deutlich, dass die Fünfte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie mit der der gleichberechtigte Zugang zu Dienstleistungen und Gütern geregelt werden soll, endlich verabschiedet wird. Zudem müsse im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz auch der privatrechtliche Bereich einbezogen werden.



„Es ist erforderlich, dass die Bundesregierung bei der anstehenden Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes auch den privatrechtlichen Bereich einbezieht. Wir brauchen Änderungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und endlich die Verabschiedung der seit Jahren diskutierten Fünften EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinie. Wenn wir die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen, sind das konsequente Maßnahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“, forderte der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch.

Deutschland ist immer noch ein entscheidender Bremsklotz, der der Fünften Antidiskrimierungsrichtlinie und damit mehr Barrierefreiheit und Teilhabe behinderter Menschen im Wege steht. Ein Beweis dafür, wie nötig eine solche Richtlinie wäre, sind die vielen Geschäfte mit einer oder zwei Stufen vor dem Eingang, die gehbehinderten Menschen den Zutritt verwehen, obwohl hier recht einfach Lösungen für einen barrierefreien Zugang gefunden werden könnte.