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SAARBRüCKEN (KOBINET)
SAARBRüCKEN (KOBINET) Menschen mit Behinderung, die gut verdienten oder ein Vermögen hätten, sollen nach Ansicht des Deutschen Landkreistages an der Finanzierung der öffentlichen Leistung beteiligt werden. Dies ist eine Aussage des Deutschen Landkreistages zum Bundesteilhabegesetz, die dieser zum Ende seiner zweitägigen Tagung geäußert hat und die eindeutig die finanziellen Interessen der Landkreise in den Mittelpunkt der Diskussion zum Bundesteilhabegesetz rücken.
„Es ist dem Steuerzahler nicht zu vermitteln, warum diese nicht in gewissem Maße zur Finanzierung beitragen sollen“, wird der Präsident des Deutschen Landkreistages Reinhard Sager in der Saarbrücker Zeitung zitiert. Höhere Freibeträge für Einkommen und Vermögen lehne der Deutsche Landkreistag daher ab. Um die Situation behinderter Menschen zu verbessern, müsse etwa der Übergang von Behinderten-Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker gefördert werden, so eine weitere Forderung des Deutschen Landkreistages.
Der Präsident des Deutschen Landkreistages gab in seiner Presseinformation auch zu bedenken, dass aus Sicht der Leistungsträger die Vorgabe des Koalitionsvertrages, keine neue Ausgabendynamik eintreten zu lassen, zu wenig sei: „Auch die heutige Kostendynamik der Eingliederungshilfe muss gebremst werden. Hierzu bekräftigen wir unsere langjährige Forderung, pflegebedürftigen behinderten Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe die vollen Leistungen der Pflegeversicherung zukommen zu lassen.“ Die heutige Benachteiligung, dass behinderte Menschen nur einen Teilbetrag von den Pflegekassen erhalten, obwohl sie die vollen Beiträge entrichtet haben, müsse beendet werden. „In diesem Umfang muss die Eingliederungshilfe, die als Ausfallbürgin für die Pflegeversicherung fungiert, entlastet werden“, erklärte Reinhard Sager.




