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Bundesrat erinnert an Zusage für fünf Milliarden Euro

Bild des Bundesratsgebäudes
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Foto: Public Domain

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BERLIN (KOBINET) Der Bundesrat hat heute in seiner Sitzung die Bundesregierung an ihre Zusage erinnert, mit dem Bundesteilhabegesetz eine Entlastung der Eingliederungshilfe in Höhe von fünf Milliarden Euro umzusetzen. Darauf hat die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hingewiesen.



„Der Bund ist in der Verantwortung für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Das Gesetz ist das wichtigste Vorhaben der Bundesregierung in der Politik von und für Menschen mit Behinderungen. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention brauchen wir ein modernes, an Inklusion und Selbstbestimmung ausgerichtetes Leistungsgesetz, dass die bisherige Eingliederungshilfe ablöst“, erklärten Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler und der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch zum Beschluss des Bundesrates.

Die Reform der Eingliederungshilfe zu einem Bundesteilhabegesetz brauche eine solide Grundlage, so Bätzing-Lichtenthäler und Rösch. „Deshalb ist die dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes erforderlich. Bisher tragen Länder und Kommunen allein die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Der Bund muss für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft auch finanzielle Verantwortung übernehmen“, betonen die Sozialministerin und der Landesbehindertenbeauftragte.

Im Rahmen der Verhandlungen zum Fiskalpakt hatte die Bundesregierung zugesichert, die Träger der Eingliederungshilfe um fünf Milliarden Euro bei deren Kosten zu entlasten. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU festgeschrieben und gab der Diskussion um ein Bundesteilhabegesetz Schwung. Im März hatten sich die Spitzen der Regierungsparteien und das Kabinett jedoch darauf geeinigt, die versprochenen fünf Milliarden Euro für allgemeine Investitionen der Kommunen einzusetzen, so dass das Geld bevor es im Haushaltsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angekommen war, schon wieder rausgestrichen wurde.

Diese Entscheidung hat bei den Verbänden behinderter Menschen und einer Reihe von Bundesländern erheblichen Ärger ausgelöst. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht aufzuzeigen, wie sie die proklammierten Ziele für die Herauslösung der Hilfen für behinderte Menschen aus dem Sozialhilferecht und damit eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung ermöglichen und die Türen zur Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention entscheidend öffnen will. Der heute im Bundesrat geäußerte Unmut der Länder zeigt, dass die Diskussion um die Verlagerung der versprochenen fünf Milliarden Euro noch längst nicht beendet ist, so dass es auch noch Hoffnung für ein u.a. von den Ländern vorgeschlagenes Bundesteilhabegeld gibt, über das, wie von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz angedacht, ein Finanzausgleich für die Träger der Eingliederungshilfe erfolgen könnte.

In der Ausschussempfehlung des Bundesrates zum Tagesordnungspunkt 28 heißt es unter 16.:

„Der Bundesrat begrüßt die Absicht des Bundes, den Kommunen im Jahr 2017 einen zusätzlichen Betrag von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Festlegung im Zuge
der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts hin, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteilhabegesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen
Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Er verweist auf seine Stellungnahmen vom 11. April 2014 (BR-Drucksache 100/14 (Beschluss), Ziffer 4) und vom 19. September 2014 (BR-Drucksache 350/14 (Beschluss), Ziffer 7) und erinnert die Bundesregierung an ihre Zusage, dass mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei den Kosten der Eingliederungshilfe erfolgen muss.“