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ABiD-Forderungen zum 5. Mai

Ilja Seifert
Ilja Seifert
Foto: Rolf Barthel

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Ilja Seifert
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Foto: Rolf Barthel

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Ilja Seifert
Foto: Rolf Barthel

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Vor dem europaweiten Aktions- und Protesttag der Menschen mit Behinderungen sieht der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) seine seit Jahren erhobenen wesentlichen Kritikpunkte an der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention durch die Staatenprüfung des zuständigen UN-Fachausschusses in Genf bestätigt. Mit einer Presseerklärung seines Vorsitzenden Ilja Seifert zum 5. Mai bekräftigt der Verband deshalb heute fünf Forderungen, darunter die nach einem starken Bundesteilhabegesetz.



1. Wir brauchen ein starkes Bundesteilhabe-Gesetz, das behinderungsbedingte Nachteile bedarfsgerecht ausgleicht. Es muß den Gestus der „Wohltätigkeit“ aufgeben und stattdessen menschenrechtliche Ansprüche realisieren. Einkommen und Vermögen behinderter Menschen (und unserer Familien) müssen uns ebenso frei zur Verfügung stehen wie allen anderen Mitgliedern der Gesellschaft.
2. Wir brauchen einen Pflege- und Assistenzbegriff, der das medizinisch-defizitbetonende Menschenbild überwindet und stattdessen teilhabe- und menschenrechtsorientiert ist.
Als Sofortmaßnahme wäre die Anhebung der Geldleistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) auf das Niveau der Sachleistungen möglich. Das löste zwar bei weitem nicht alle Probleme dieses „Teilkasko-Systems“, es hülfe aber vielen Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.
3. Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihre – gesetzlich verbrieften – Mitwirkungsrechte tatsächlich ausüben zu können.
Abhängig machende „Projekteritis“ muß verläßlicher institutionelle Förderung weichen.
4. Diskriminierende Wahlrechts-Ausschlüsse sind sofort und ersatzlos abzuschaffen.
5. Im Bundes-Baugesetz und in den Länder-Bauordnungen ist barrierefreies Bauen in allen Bereichen (öffentlich und privat) verbindlich festzuschreiben. Zuwiderhandlungen sind zu ahnden.
Parallel dazu brauchen wir ein – zunächst auf zehn Jahre angelegtes – mit mindestens 1 Mrd €uro/Jahr ausgestattetes Barrierenbeseitigungs-Programm als Maßnahme der Wirtschafts-Förderung.

Die gesamte Gesellschaft brauche den Willen zur Veränderung, wird abschließend betont. Hin zu menschenrechtlichen Ansprüchen anstelle barmherziger Wohltätigkeit. Hin zu finanziell und materiell abgesicherter Selbstbestimmung anstelle prekärer Abhängigkeit. Hin zu umfassender Barrierefreiheit anstelle verzagter Untätigkeit.