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HENNEF (KOBINET)
HENNEF (KOBINET) Das Netzwerk für Menschen mit Beeinträchtigung der CDU Nordrhein-Westfalen war sich auf seiner letzten Sitzung einig: Jedenfalls die Freistellung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege von einkommens- und vermögensabhängigen Eigenanteilen des Menschen mit Beeinträchtigung und seiner Haushaltsmitglieder ist finanzpolitisch möglich. Sie muss in dieser Legislaturperiode kommen.
Dieser seit über 40 Jahren von den behinderten Menschen zurecht eingeforderte Schritt zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Inklusion muss nach Ansicht des Netzwerks jetzt endlich gegangen werden. „Die Pläne für ein umfassendes Teilhabegesetz für behinderte Menschen liegen in der Schublade von Frau Nahles. Auch wenn es noch dauern mag, ein umfassendes Teilhaberecht zu schaffen, kann und muss dieser Reformbaustein sofort vorgezogen werden. Der Eigenanteil muss jetzt fallen“, sagt Bernd Neuefeind, stellvertretender Vorsitzender des Netzwerks für Menschen mit Beeinträchtigungen der CDU Nordrhein-Westfalen. Im Netzwerk kämpfen Menschen mit Beeinträchtigung, CDU-Mitglieder und der CDU nahe stehende Menschen mit Beeinträchtigung zusammen mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe, als Experten in ihren eigenen Angelegenheiten getreu dem Motto „nichts über uns ohne uns“ politisch für die tatsächliche Achtung der Rechte behinderter Menschen.
Die Hauptlast der Inklusion tragen die Kommunen. Sie sollten im Gegenzug finanziell entlastet werden. Dafür waren fünf Milliarden Euro vorgesehen. Nun wurde die Zusage an die Kommunen von den Teilhabeleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung entkoppelt. Damit sinkt nach Ansicht des Netzwerks die Akzeptanz für das Bundesteilhabegesetz bei den Kostenträgern. Kommunen hätten nun keinen Anreiz mehr, Inklusion voranzutreiben. Und Inklusion vor Ort drohe im Ansatz zu scheitern. Das Netzwerk schlägt daher vor: „Die geplanten Entlastungssummen für die Kommunen von 2,5 Milliarden Euro in 2017 und insbesondere weiteren 3,5 Milliarden Euro als Fonds ab 2018, die für überfällige kommunale Investitionen vorgesehen sind, müssen konsequent für Barrierefreiheit der Infrastruktur eingesetzt werden. Dann haben alle etwas davon. Behinderte, Alte und künftig Alte. Und die Kosten für Nachteilsausgleiche, die durch vorhandene Barrieren entstehen, können so ebenfalls gesenkt werden.“
Das Netzwerk schlägt außerdem vor, die Gewährung von Fördermitteln für Infrastrukturmaßnahmen in Verkehr und Städtebau, Schulbau und dergleichen an die Bedingung der umfassenden Barrierefreiheit zu knüpfen. Ansonsten werde die menschenrechtswidrige Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigung auch für die nächsten 50 Jahre in Beton gegossen. „Das Netzwerk fordert Bundessozialministerin Nahles nachdrücklich auf, das Bundesteilhabegesetz wie versprochen noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen. Frau Nahles darf die Verwirklichung des Menschenrechts auf Inklusion für Menschen mit Beeinträchtigung nicht aufgeben. Sie darf es auch nicht auf die lange Bank zurückschieben“, so Neuefeind.




