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Mobilität auch im Ausland sichern

Logo des Vereins Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit (bezev)
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Foto: bezev

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Im Zuge der Diskussion um ein Bundesteilhabegesetz haben die Organisationen Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit (bezev) und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die Bundesregierung aufgefordert, diskriminierende Regelungen in der aktuellen Gesetzgebung aufzuheben, sodass Menschen mit Beeinträchtigung die gleichen Chancen haben, an internationaler Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit teilzuhaben.



„Wer beispielsweise eine zeitlich begrenzte hauptamtliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen, einen internationalen Freiwilligendienstes machen, an einem Workcamp teilnehmen oder ein Aupair-Jahr im Ausland machen möchte, dem werden in der Regel seine Leistungsansprüche für die Dauer dieses Aufenthaltes nicht gewährt“, kritisiert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. „Dadurch wird eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung verhindert.“

Menschen mit Behinderungen werden, so bezev und ISL, in der Sozialgesetzgebung noch immer als EmpfängerInnen staatlicher Fürsorgeleistungen und nicht als aktive BürgerInnen und als InhaberInnen gleicher Rechte und Chancen gesehen. Dies zeige sich auch in Bezug auf die internationale Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit. In ihrem gemeinsamen Forderungspapier schlagen die beiden Verbände deshalb konkrete Änderungen in den Sozialgesetzbüchern IX, XI und XII vor.