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KASSEL (KOBINET)
KASSEL (KOBINET) Die Verlagerung der versprochenen fünf Milliarden Euro, die in Verbindung mit der Reform der Eingliederungshilfe vom Bund zur Entlastung der Kommunen zugesichert wurden, in eine allgemeine Investitionsförderung der Kommunen, stößt nicht nur bei Behindertenverbänden, sondern auch bei einigen Ländern auf erheblichen Widerstand. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge lehnen sechs Bundesländer, die für einen hohen Teil der Kosten der Eingliederungshilfe aufkommen, den Finanzierungsplan der Bundesregierung ab.
Dem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge, lehnen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und das Saarland das Vorgehen der Bundesregiereung in Sachen Entlastung der Kommunen ohne direkten Zusammenhang mit der Entlastung der Kosten der Eingliederungshilfe ab. In Sachsen-Anhalt und im Saarland würden die Kosten der Eingliederungshilfe dem Bericht zufolge beispielsweise zu 100 Prozent aus dem Etat des Landes getragen. In Mecklenburg-Vorpommern zahlt dem Bericht zufolge das Land 88 Prozent, in Schleswig-Holstein 87 Prozent, in Brandenburg 85 Prozent und in Rheinland-Pfalz 50 Prozent der Kosten der Eingliederungshilfe.
Diese Unterschiede machen nach Ansicht des Koordinators der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, Ottmar Miles-Paul, deutlich, wie unsinnig die Verschiebung der fünf Milliarden Euro jährlich in allgemeine Investitionen der Kommunen ist und dass dies nichts mehr mit der Reform der Eingliederungshilfe zu tun habe. Deshalb müsse der Druck auf die Bundesregierung und auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhöht werden, ihre Planung zu ändern. Denn wenn es wirklich eine Entlastung für die stetig steigenden Kosten in der Eingliederungshilfe geben soll, dann müsse das Geld dort ankommen, wo es auch ausgegeben wird. Alles andere wäre eine offensichtliche Täuschung. „Behinderten Menschen können diese Finanztricks nicht egal sein, denn sie spüren täglich den Kostendruck der Träger der Eingliederungshilfe und müssen mühsam für ihre Leistungen kämpfen“, erklärte Ottmar Miles-Paul. „Deshalb hoffen wir, dass die Länder ihren Druck auf die Bundesregierung verstärken können, denn ein Bundesteilhabegesetz bedarf am Ende auch der Zustimmung des Bundesrates.




