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HANNOVER (KOBINET) Vor einer Untersuchung oder Behandlung muss der Arzt den Patienten genau aufklären und seine Einwilligung einholen. Hat er nicht die Zeit dazu, sollte man nachhaken – und nicht zu schnell entscheiden. Darauf weist die hannoversche Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Patrycja K. leidet seit zwei Wochen unter Magenschmerzen. Ihr Arzt empfiehlt eine Magenspiegelung und legt der 29-Jährigen einen Termin gleich am nächsten Tag nahe. Warum er zur Magenspiegelung rät, erklärt der Arzt nur kurz mit ein paar Fachbegriffen. Danach bittet er Frau K. einen Aufklärungsbogen zu unterschreiben. Auf dem stehen zwar noch Einzelheiten zur Magenspiegelung, aber Frau K. fühlt sich überrumpelt. Warum die Eile und muss es gleich eine Magenspiegelung sein?
„Bevor ein Arzt etwas unternimmt, muss er genau erklären, was er vorhat“, sagt Elke Gravert von der hannoverschen Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Und zwar so, dass man es versteht und genug Zeit zum Überlegen hat.“ Denn anfangen dürfe der Arzt erst, wenn der Patient einer Untersuchung oder Behandlung ausdrücklich zugestimmt hat – außer es liegt ein Notfall vor. „Das zu beachten ist im Praxis- oder Klinikalltag oft nicht leicht, aber trotzdem unerlässlich.“
Hat ein Arzt nicht genug Zeit, sollte man nachhaken: Warum empfiehlt er eine Maßnahme, wie funktioniert sie und welche Erfolgsaussichten hat sie? „Diese Aufklärung muss auf jeden Fall mündlich passieren“, erklärt die Patientenberaterin. „So steht es im Gesetz, eine schriftliche Information alleine reicht hier nicht.“ Nur so könne man als Patient Fragen stellen – zum Beispiel, wenn es um die Risiken einer Untersuchung oder Behandlung geht. Denn auch die muss der Arzt darstellen. Gleiches gilt für mögliche Alternativen zur vorgeschlagenen Maßnahme.
UPD-Tipp: Viele Fragen an den Arzt fallen einem oft erst nachträglich ein. Am besten schreibt man sie auf und bittet um ein zweites Gespräch. Für die Vorbereitung des Arztbesuchs können Patienten sich eine persönliche Checkliste mit Fragen unter www.patienten-universitaet.de zusammenstellen.
Mehr zum Thema Patientenrechte gibt’s im aktuellen UPD-Spezial unter www.patientenberatung.de/patientenrechte.