1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/9aEv21oQcuR5lMSPiWLbwfYXthOeArqKygzsVp0mC6Z4nTjNxHd3k8I7GDUF.jpg"/>
Foto: Selbstbestimmt Leben Steiermark
1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/9aEv21oQcuR5lMSPiWLbwfYXthOeArqKygzsVp0mC6Z4nTjNxHd3k8I7GDUF.jpg"/>
Foto: Selbstbestimmt Leben Steiermark
1280w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1536/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/9aEv21oQcuR5lMSPiWLbwfYXthOeArqKygzsVp0mC6Z4nTjNxHd3k8I7GDUF.jpg"/>
Foto: Selbstbestimmt Leben Steiermark
1536w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1920/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/9aEv21oQcuR5lMSPiWLbwfYXthOeArqKygzsVp0mC6Z4nTjNxHd3k8I7GDUF.jpg"/>
Foto: Selbstbestimmt Leben Steiermark
1920w" sizes="(max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px, (max-width: 1536px) 1536px, (max-width: 1920px) 1920px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/9aEv21oQcuR5lMSPiWLbwfYXthOeArqKygzsVp0mC6Z4nTjNxHd3k8I7GDUF.jpg"/>
Foto: Selbstbestimmt Leben Steiermark
GRAZ (KOBINET) Am 26. März 2015 fand die Konstituierung eines Monitoringausschusses sowie die Wahl des Vorsitzes statt. Das Land Steiermark hat damit die beste strukturelle Regelung im Bezug auf Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich.
Am 26. März 2015 fand die Konstituierung eines Monitoringausschusses sowie die Wahl des Vorsitzes statt. Das Land Steiermark hat damit die beste strukturelle Regelung im Bezug auf Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich.
Laut UN-Behindertenrechtskonvention ist der Bund und die Bundesländer verpflichtet die Einhaltung der UN-Konvention zu überwachen. Laut internationalen Vorgaben ist dabei die Zivilgesellschaft einzubinden.
In den meisten Bundesländern in Österreich wurde diese Verpflichtung recht lieblos und unambitioniert realisiert. Meist wurden per Gesetz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung die Leitung von Überwachungsorganen übertragen wurde – man kontrolliert sich quasi selbst. Personen aus der Zivilgesellschaft wurden als externe Expertinnen miteinbezogen.
Monitoring darf keine Selbstkontrolle sein
Kurz nach der Staatenprüfung Österreichs begann das Land Steiermark das Monitoring auf eine gesetzliche Basis zu stellen und wählte dazu einen vorbildlichen Weg.
Der Monitoringausschuss besteht per Gesetz aus 10 Personen von Selbstverteterorganisationen und 4 Personen der UNI Hochschulkonferenz sowie 2 nicht stimmberechtigten Personen aus der Verwaltung. Um eine größtmögliche Unabhängigkeit zu leben wurde sogar die Geschäftsstelle – ebenfalls per Gesetz – extern angesiedelt. Selbstbestimmt Leben Steiermark ist als unabhängige Geschäftsstelle des ersten steirischen Monitoringausschusses eingesetzt worden. Diese externe Konstruktion ist in Österreich bisher einmalig und vorbildlich.
Das Land Steiermark hat damit – laut ExpertInnen – die beste strukturelle Regelung im Bezug auf Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich und kann als Vorbild dienen.
Dazu zählen beispielsweise ein eigenes Budget, die Verankerung der Geschäftsführung bei einer Selbstvertretungsorganisation, die klare Trennung zwischen stimmberechtigten Mitgliedern (Selbstvertretung, Wissenschaft) sowie beratenden Mitgliedern (Verwaltung) aber auch die gesetzliche Möglichkeit einen jährlichen Bericht an die Landesregierung zu übersenden.