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Foto: Lisa Reimann
UNBEKANNT (KOBINET) Die Feier zum sechsten Geburtstag der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland fiel leider ins Wasser. Es gibt nicht viel zu feiern, meint Lisa Reimann von Inklusionsfakten. Auf ihrer Webseite über Mythen und Fakten rund um inklusive Bildung schrieb sie: "Happy Birthday. Sechs Kerzen auf der Menschenrechtstorte können ausgepustet werden. Seit dem 26. März ist das Menschenrechtsdokument seit sechs Jahren in Deutschland in Kraft. Ein Alter, in dem viele Kinder in die Schule kommen. Und auch Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention scheint noch in einem Schulanfangsstadium zu stecken. Dieser Artikel verpflichtet Deutschland ein inklusives Schulsystem aufzubauen."
„Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf hochwertige inklusive Bildung. Die notwendige Unterstützung muss ihnen an der inklusiven Schule zur Verfügung gestellt werden“, betont Reimann. „Doch sechs Jahre haben nicht ausgereicht, um das in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierte Ziel inklusiver Bildung zu erreichen. Das attestiert auch der Parallelbericht der Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der dem UN-Fachausschuss vorgelegt wurde. Kein Bundesland habe die Rechtsvorgaben inklusiver Bildung hinreichend entwickelt. Anders ausgedrückt: Deutschland hat seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Der UN-Fachausschuss in Genf zur Überprüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland habe das Ganze ernüchternd betrachtet: „Es gibt große Sorgen zur Implementierung des Artikels 24 in ihrem Land.“ Für ganz Deutschland liegt der Inklusionsanteil gemessen an der Gesamtzahl der Kinder mit Förderbedarf bei 28,2%. Damit ist Deutschland Spitzenreiter was das Aussortieren von Kindern mit besonderem Förderbedarf angeht. Sechs Jahre sind vergangen und ein inklusives Bildungssystem ist noch nicht in Sicht. Wir packen die Partyhüte wieder in die Schachtel auf dem Dachboden zurück.
Hier geht’s zum vollständigen Beitrag auf inklusionsfakten.de