Foto: Die Grünen
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UNBEKANNT (KOBINET)
UNBEKANNT (KOBINET) Die Grünen im Bundestag sind der Meinung, die Regelbedarfsstufe 3 sollte abgeschafft werden. Zur gestrigen Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher, und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik: "Andrea Nahles muss jetzt endlich handeln und für Rechtsklarheit sorgen."
Statt Rechtssicherheit zu schaffen, habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die ersten Urteile kritisiert und dann nur eine Übergangsregelung angewiesen. Es wäre jetzt an der Zeit eine Gesetzesvorlage zu erstellen, meinen die Grünen. „Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die mit ihren Eltern in einem Haushalt leben, dürfen nicht benachteiligt werden. Die Regelbedarfsstufe 3 gehört abgeschafft.“
Das Bundessozialgericht hatte erneut geurteilt, dass erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die Grundsicherung beziehen und bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, einen Anspruch auf höhere Leistungen für den Lebensunterhalt haben als ihnen bisher zugestanden wurde. Bisher erhielt dieser Personenkreis Leistungen der Regelbedarfsstufe 3, die zwanzig Prozent unterhalb der Regelbedarfsstufe 1 liegen. Nun müssen sie Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 erhalten.




