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MüNSTER (KOBINET) Das Bundeskabinett hat am 18. März die Weichen für eine Entlastung der Kommunen gestellt. Eine Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe ist entgegen dem Koalitionsvertrag nicht mehr vorgesehen. Dies kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS).
„Der Zug soll also die Menschen mit Behinderungen nicht mitnehmen. Ihr Waggon wurde abgehängt. Ein modernes Teilhaberecht in dieser Legislaturperiode wird damit immer unwahrscheinlicher“, heißt es in einer Erklärung der BAGüS angesichts der aktuellen Entwicklung. Die Träger der Eingliederungshilfe stehen heute nach Ansicht der BAGüS vor sehr großen Herausforderungen.
„Allein die Zahl der Menschen mit geistiger Behinderung, die über 60 Jahre alt sind, wird sich in den nächsten 20 Jahren vervierfachen. Wenn diese Menschen nicht vergessen werden sollen, dann braucht es mehr Geld für die Finanzierung der Leistungen. Die Zahl der jungen Menschen mit geistiger Behinderung nimmt seit Jahren stark zu. Wenn Sie eine Chance auf Inklusion haben wollen, wird dies kosten. Wer Inklusion will, der muss in die Berufschancen der jungen Menschen investieren. Die Zahl der Menschen, die im Laufe ihres Lebens schwer erkranken und anschließend behindert werden, nimmt zu. Sollen diese Menschen nicht endgültig auf das Abstellgleis geschoben werden, bedarf es zukünftig mehr Geld. Suchterkrankung und psychische Behinderungen nehmen dramatisch zu. Häufig sind die erkrankten Menschen schließlich auf Leistungen für Behinderte angewiesen. Wenn die Gesellschaft eine gute Leistung will, dann müssen den Trägern der Eingliederungshilfe die erforderlichen Finanzen zugewiesen werden. Schon deshalb, weil immer mehr Menschen auf Hilfe angewiesen sind“, heißt es in der Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Das Bundeskabinett mache sich einen schlanken Fuß und verabschiede sich nunmehr von diesen Themen. Statt gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung zu verwirklichen, versuche es weiter die eigenen Sozialkassen zu schonen und die Kosten an anderer Stelle zu verstecken. Bereits heute verschuldeten sich Leistungsträger. Angesichts der demographischen Entwicklung würden sie weiter in die Verschuldensfalle getrieben, so die Einschätzung der BAGüS.
„Diese Herausforderungen kann man nur lösen, wenn Inklusion Vorrang vor Sozialhilfe bekommt. Menschen mit Behinderung sind in den Sozialversicherungen die gleichen Rechte einzuräumen. Alle Institutionen unserer Gesellschaft, Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen müssen ihren Beitrag leisten. Der Bund muss mit dem Bundesteilhabegeld einen vorgelagerten Nachteilsausgleich übernehmen“, fordert die BAGüS.