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Nachbesserungen im Präventionsgesetz

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BERLIN (KOBINET) Das geplante Präventionsgesetz bringt nach Ansicht des Sozialverbands VdK Deutschland (VdK) nur kleine Verbesserungen, erfülle aber die Erwartungen immer noch nicht. So kommentiert Ulrike Mascher, die Präsidentin des Verbands die gestrige 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag.



Zwar sollen die Krankenkassen ab 2016 pro Versichertem im Jahr sieben Euro statt rund drei Euro für Präventionszwecke ausgeben, aber die Verteilung der Mittel stellt der VdK in Frage. „Man beschränkt sich weiter auf punktuelle Leistungsverbesserungen. Insgesamt sind Prävention und Gesundheitsförderung im Bereich der Krankenversicherung auch dann noch unterfinanziert. Sie sind aber gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Alle Sozialversicherungsträger und die private Kranken- und Pflegeversicherung müssen in die Pflicht genommen werden“, so Ulrike Mascher.

Der VdK kritisiert vor allem, dass mit dem Präventionsgesetz Bevölkerungsgruppen wie Langzeitarbeitslose, Ältere oder Menschen mit Behinderung kaum erreicht werden. Dabei würden diese in besonderem Maße von Vorsorge profitieren. „Es ist beispielsweise hinreichend bewiesen, dass Prävention bei Älteren einer Pflegebedürftigkeit vorbeugt oder diese zumindest abmildert und damit enorme Kosten für die Pflege- und Krankenkassen einspart“, stellt Ulrike Mascher fest.

Der VdK begrüßt zwar, dass die Pflegekassen Präventionsleistungen in voll- und teilstationären Einrichtungen erbringen müssen. „Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass der Präventionsauftrag der Pflegeversicherung nur auf diesen Bereich beschränkt wird. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten zu Hause versorgt. Auch dort sind Präventionsleistungen notwendig“, so die VdK-Präsidentin. Angebote wie etwa die Sturzprophylaxe müssten noch viel häufiger bei den Betroffenen ankommen. Dazu gehöre auch, den präventiven Hausbesuch in den Pflichtleistungskatalog der Krankenversicherung aufzunehmen. „Der Hausarzt muss als Präventionslotse fungieren und individuelle präventive Maßnahmen verordnen dürfen. Dafür muss aber auch die bessere Qualifizierung der Ärzte und Medizinstudentinnen und -studenten hinsichtlich Gesundheitsförderung und -beratung gewährleistet sein.“