Foto: Rolf Barthel
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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Der Deutsche Behindertenrat ist der Ansicht, dass ein Bundesteilhabegesetz ausreichend finanziert werden muss und das Menschenrecht auf Teilhabe nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen darf. Das wurde in einer Presseerklärung betont, die heute kobinet übermittelt wurde. Nach einem intensiven Meinungsaustausch mit Bundesministerin Andrea Nahles erklärt der Sprecherrat des Deutschen Behindertenrats, dass die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz gut voranschreiten. Die Beteiligung der Behindertenverbände durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales setze neue Maßstäbe. Allerdings mehrten sich die Anzeichen, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für dieses Gesetz unbefriedigend bleiben könnten. Der Behindertenrat fordert in der von seinem Vorsitzenden Dr. Ilja Seifert unterzeichneten Erklärung, die zugesagte Entlastung der Kommunen durch die Bundeszusage über 5 Milliarden Euro weiterhin mit einer sozialpolitischen Reform zu verbinden.
„Denn die damit sich öffnenden Handlungsspielräume können und müssen zugunsten der Menschen mit Behinderungen genutzt werden“, heißt es weiter. Konkret erwarten die Verbände in diesem breiten politischen Aktionsbündnis, dass der Weg zur Einkommen- und Vermögensunabhängigkeit in der Eingliederungshilfe endlich beschritten wird. Überdies müsse das Recht auf unabhängige Beratung für die eingliederungshilfeberechtigten Menschen verankert werden. Erschwerte Leistungszugänge, z.B. zu Leistungen der Krankenkasse, gelte es endlich zu beenden.
Das Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen erwartet – nicht zuletzt mit Blick auf die baldige deutsche Staatenprüfung in Genf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – substantielle Verbesserungen für behinderte Menschen in Deutschland: „Und zwar sowohl für diejenigen, die mit Hilfe von Assistenz ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, als auch für schwerstmehrfachbeeinträchtigte Menschen, die ganz besondere Unterstützung benötigen. Das Menschenrecht auf Teilhabe darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen!“




