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UNBEKANNT (KOBINET)
UNBEKANNT (KOBINET) Die Arbeitgeberbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung dürfen nach Ansicht der Volkssolidarität nicht weiter festgeschrieben werden. Deren Präsident Dr. Wolfram Friedersdorff erklärte heute in Berlin: „Es ist zukunftsfeindlich, steigende Gesundheitskosten allein auf die Versicherten zu verschieben. Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern verschärft den Druck, Gesundheitsleistungen weiter zu privatisieren oder zu rationieren." Die Volkssolidarität fordere, die Gesundheitskosten wieder paritätisch durch Arbeitgeber und Versicherte finanzieren zu lassen.
Der Verbandspräsident bezog sich auf die Äußerung des Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, Maximilian Gaßner, dass die Versicherten in den nächsten Jahren spürbar höhere Beiträge zu erwarten hätten. Bei der gegenwärtigen Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben hätten die Versicherten im Jahr 2020 einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,2 bis 2,3 Prozent vom Bruttolohn zu zahlen (gegenüber 0,9 Prozent im Jahr 2015).
„Sowohl für die versicherungspflichtig Beschäftigten als auch für Rentner ist dies unzumutbar“, stellte Friedersdorff klar. „Für Letztere auch deshalb, weil das Rentenniveau weiter sinkt. Gleichzeitig steigen die Beiträge in der Pflegeversicherung, die Rentner
seit 2004 allein zu zahlen haben. Berücksichtigt man Zuzahlungen und sonstige privat zu tragende Gesundheitskosten, ergibt sich eine Akkumulation von Belastungen, die für viele nicht mehr tragbar ist“, betonte der Verbandspräsident.
Der Verbandspräsident wies darauf hin, dass die anstehenden Gesetzesvorhaben der Bundesregierung im Bereich Gesundheit das Kostenproblem für die Versicherten weiter verschärfen. „Wir begrüßen Verbesserungen bei der ambulanten Versorgung, im Krankenhausbereich und bei der Prävention. Aber es kann nicht sein, dass diese Verbesserungen, die mit höheren Ausgaben verbunden sind, allein die Versicherten schultern müssen. Deshalb fordert die Volkssolidarität, die Finanzierung der Gesundheitskosten wieder paritätisch durch Arbeitgeber und Versicherte tragen zu lassen.“




