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Gesundheitliche Versorgung menschenrechtskonform gestalten

Plenarsaal des Bundestages
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Foto: Bundestag

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Mit einem Antrag unter der Überschrift "Die gesundheitliche Versorung für Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten" rückt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Probleme und Barrieren in den Mittelpunkt, die behinderte Menschen im Gesundheitssystem erleben. Am Donnerstag wird der Antrag im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert.



„6 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist es höchste Zeit, Diskriminierungen und Zugangshürden in der gesundheitlichen Versorgung von behinderten Menschen systematisch abzubauen. Veränderungen im Kriechgang sind nicht mehr hinnehmbar. Das jetzt geplante Versorgungsstärkungsgesetz muss Anlass sein, endlich in allen Bereichen eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung und einen barrierefreien Zugang sicherzustellen. Die bisher geplanten Änderungen gehen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus“, erklärte Maria Klein-Schmeink von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Vorfeld der Debatte gegenüber den kobinet-nachrichten. 

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Gesundheitsversorgung im Sinne der Artikel 25 und 26 der UN-Behindertenrechtskonvention umzugestalten. Insbesondere sei hierzu erforderlich, dass alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Leistungsansprüche und die Organisation der Gesundheitsversorgung regeln, auf noch bestehende Widersprüche zum SGB IX und zur UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen und identifizierte Widersprüche im Sinne der Menschen mit Behinderung zu beseitigen. Weiter fordern die Grünen in ihrem Antrag „bei den Ländern auf eine Stärkung der Barrierefreiheit als Qualitätskriterium in der Krankenhausplanung hinzuwirken, bei der Selbstverwaltung darauf hinzuwirken, dass in die Vorschriften zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung konkrete und nachhaltbare Zielvorgaben zum künftigen Anteil barrierefreier vertragsärztlicher Leistungserbringer aufgenommen werden und die Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium bei der Neuzulassung von vertragsärztlichen Leistungserbringern und Heilmittelerbringern sowie bei der Präqualifizierung von Hilfsmittelerbringern eingestuft wird.“

Zudem fordern die Grünen die Bundesregierung auf, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den den Krankenkassen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Versicherten vertragsärztliche Leistungserbringer zu empfehlen, die in baulicher und fachlicher Hinsicht für eine barrierefreie gesundheitliche Versorgung von Menschen mit
Behinderung geeignet sind.“