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Foto: SoVD
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BERLIN (KOBINET) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hält Nachbesserungen beim geplanten Präventionsgesetz für notwendig, damit behinderte Menschen einbezogen werden. „Gute Absichten allein reichen nicht aus, wenn das Gesetz seine Ziele erreichen soll. Deshalb muss der Bundesrat Korrekturen bewirken. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Patientinnen und Patienten werden bisher nicht genügend berücksichtigt", sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der Beratung des Gesetzes heute im Bundesrat.
Der Verbandspräsident fordert zudem eine stärkere Einbeziehung der Arbeitgeber sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. „Gegenwärtig verengt der Gesetzentwurf die Leistungen der Prävention zu sehr auf die gesetzlichen Krankenkassen. Daraus erwächst die Gefahr von Leistungsverschiebungen auf Kosten der Versicherten“, warnt Bauer.
Mit einer umfassenden Stellungnahme bezieht der SoVD Position zum Präventionsgesetz. Das Bundesministerium für Gesundheit erkennt den Verband als eine von sechs „maßgeblichen Organisationen“ an, welche die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen vertreten.